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APA ots news: Fünf Jahre Ermittlungen gegen Meinl: Massive...

Veröffentlicht am 21.11.2012, 10:50
APA ots news: Fünf Jahre Ermittlungen gegen Meinl: Massive Vorverurteilungen brechen Prinzipien des Rechtstaats

Wien (APA-ots) -

- Meinl Bank macht fehlgeleitetes Verfahren öffentlich - Justiz

gefordert, Rechtsstaatlichkeit wieder herzustellen

- Bank Vorstand Weinzierl: 'Einziges eindeutiges Ergebnis nach fünf

Jahren MEL- Verfahren: OLG- Entscheidung wonach Recht der

Beschuldigten massiv verletzt wurde - Ansehen des Rechtstaats

leidet massiv unter toleriertem rechtlosen Verhalten einiger

Weniger'

- Verfahren gekennzeichnet durch: 'Unrechtmäßige U-Haft, absurde

EUR 100 Mio Kaution, massive Vorverurteilungen, gefälschter Meinl

Brief und fortgesetzten Einsatz von befangenen oder nicht

befähigten Gutachtern'

- Weinzierl: 'Pervertierung der Unschuldsvermutung in der Causa

Meinl - Schandfleck für heimische Justiz'

- Meinl Bank wendete bisher rund EUR 30 Mio für soziale Vergleiche

mit unerfahrenen Kleinanlegern auf - einziges heimisches Institut

das Kursverluste - bedingt durch Wirtschaftskrise - sozial

abfedert

Seit mittlerweile fünf Jahren (am 23. November 2007 beantragte die

Staatsanwaltschaft Wien bei Gericht Vorerhebungen gegen Julius Meinl;

Anm.) führt die Staatsanwaltschaft Wien ein Strafverfahren gegen

Julius Meinl. Aus objektiver Sicht ist dieses Verfahren von

öffentlichen Vorverurteilungen und einer Reihe rechtsstaatlich

bedenklicher Vorgänge gekennzeichnet. Abgesehen davon liegen keine

juristisch relevanten Ergebnisse vor. Im Gegenteil: Erst im März 2012

hatte das OLG- Wien das Verfahren als massiven Bruch des

Beschleunigungsgebots durch die Staatsanwaltschaft Wien verurteilt.

Meinl Bank Vorstand Peter Weinzierl: 'Was als MEL- Verfahren geführt

wird, ist mittlerweile ein veritabler Justizskandal. Seit Jahren sind

unser Institut und seine Organe unhaltbaren Vorwürfen ausgesetzt.

Obwohl wir seit Jahr und Tag auf massive Ungereimtheiten in diesem

Verfahren hinweisen, obwohl es offensichtlich ist, dass nach fünf

Jahren Ermittlungen und knapp vier Jahre nach der unrechtmäßigen

U-Haft gegen Julius Meinl nichts gegen Meinl und die Meinl Bank

vorliegt und obwohl sämtliche relevanten Institutionen unsere

Rechtsposition unterstützen, wurde die im April 2009 abgepresste,

absurde EUR 100 Mio Kaution aus fadenscheinigen Gründen immer noch

nicht zurückgezahlt und das Verfahren immer noch nicht eingestellt.

Hier wird die Unschuldsvermutung in aller Öffentlichkeit pervertiert.

Das ist ein Schandfleck für die heimische Justiz.'

Zwtl.: Verfahren nicht auf Boden des Rechtstaats

Peter Weinzierl: 'Das Verfahren gegen Julius Meinl und Organe der

Meinl Bank verließ mit der Verhängung der U-Haft den Boden der

Rechtsstaatlichkeit. Bis dato konnte dieser massive Eingriff in die

Freiheitsrechte einer Person nicht legitimiert werden. Der vom

Gericht als befangen beurteilte Gutachter, der durch seinen

fehlerbehafteten Befund mit dem zuständigen Staatsanwalt in der

Aktion zusammenwirkte, wurde bereits im September (sic!) 2009

abberufen. Ein weiterer Gutachter legte sein Mandat zurück, weil er

sich weigerte, auf Druck der Behörde inhaltlich gegen die Meinl Bank

argumentieren. Daraufhin wurde von der StA mit Martin Geyer ein

Gutachter engagiert, der laut fundierten Medienberichten seine Lizenz

als Sachverständiger mit fragwürdigen Mitteln erworben hatte.

(Vollständige Liste der fragwürdigen Maßnahmen: siehe

Hintergrundinformationen; Anm.) Bislang wurden die fundamentalen

Fehler im Verfahren nicht durch die Oberstaatsanwaltschaft oder das

Justizministerium korrigiert - das kann so nicht weitergehen.' Der

Bank-Vorstand erinnerte daran, dass die vorverurteilende

Vorgangsweise der Behörde einen großen Imageschaden für sein Institut

bewirkt hätte.

Zwtl.: Dringender Appell an unabhängige Justiz

Von Seiten der Meinl Bank richtete man zum wiederholten Male einen

dringenden Appell an die unabhängige Justiz, die Rechtsstaatlichkeit

des Verfahrens wieder herzustellen. Weinzierl: 'Das Ansehen der

Justiz leidet mittlerweile massiv unter dem tolerierten, rechtlosen

Verhalten einiger Weniger.' Die relevanten Institutionen würden schon

längst die Rechtsposition der Meinl Bank in den grundlegenden Fragen

des MEL-Diskurses vertreten (siehe Hintergrundinformationen; Anm.)

und die Aussage der Bank erhärten, als Dienstleisterin für MEL (heute

Atrium ; Anm.) sich immer im Rahmen des geltenden Rechts bewegt zu

haben.

Es sei daher logische Konsequenz wenn die unabhängige Justiz nach

fünf Jahren aktionistischem staatsanwaltlichen Vorgehen ohne

Ergebnisse das Verfahren endlich einstelle, so Peter Weinzierl. 'Es

müsste nun auch für das Justizministerium und die Kontrollmechanismen

innerhalb des Justizapparats ein Punkt erreicht sein, an dem man

erkennt, dass hier zum Schaden des Ansehens des Rechtstaats zu lange

ohne Grundlage gegen unser Institut und seine Organe vorgegangen

wurde ', erklärte der Bank Vorstand.

Zwtl.: Soziale Vergleiche für unerfahrene Kleinanleger - bereits rund

30 Mio aufgewendet

Unabhängig von diesem Verfahren hat die Meinl Bank im Sommer 2010

als einziges Institut in Österreich eine Rahmenvereinbarung mit der

Bundesarbeiterkammer für soziale Ausgleiche für Kleinanleger, welche

infolge der internationalen Finanz- und Wirtschaftskrise Geld

verloren haben, entwickelt. 'Bislang haben wir für rund 6.000 Anleger

rund EUR 30 Mio aufgewendet. Als klares Signal von sozialer

Verantwortung ist die Meinl Bank auch bereit, solche Vergleiche für

weitere etwa 1.400 MEL-Kleinanleger, die MEL-Zertifikate via Meinl

Bank, aber beraten durch unabhängige Finanzdienstleister, bezogen

haben, zu ermöglichen', erklärte Weinzierl abschließend.

Zwtl.: Hintergrundinformationen:

Tendenziöses Vorgehen gegen Organe der Bank durch Fakten belegt

Peter Weinzierl: 'Dieses Verfahren ist durch fortgesetzte

Rechtsbrüche stigmatisiert. Der zuständige Staatsanwalt bricht hier

ständig das Objektivitätsgebot, an das er eigentlich gesetzlich

gebunden ist. Es ist hoch an der Zeit, dass die checks and balances

im System wirksam werden.' Weinzierl erinnerte in diesem Zusammenhang

daran, dass die bisherigen Eckpunkte des MEL-Verfahrens dessen

Fragwürdigkeit belegen:

- eine laut Univ.-Prof. Heinz Mayer unrechtmäßige U-Haft gegen

Julius Meinl,

- die absurd unverhältnismäßige Kaution von EUR 100 Mio.,

- eine fortgesetzt tendenziöse Verwendung von Unterlagen in

Gerichtsakten,

- eine unrechtmäßige Hausdurchsuchung in der Slowakei,

- eine von einem Polizisten erfundene, gegen das Institut

gerichtete Zeugenaussage,

- ein klar nachweisbarer Versuch des Staatsanwalts, einen

renommierten Gutachter inhaltlich in eine - für die

Beschuldigten - negative Richtung zu beeinflussen,

- die Verwendung eines gefälschten Meinl-Schreibens in der

Argumentation des verantwortlichen Staatsanwalts,

- im März 2012 stellte das OLG-Wien fest, dass im MEL-Verfahren das

Grundrecht auf ein zügiges Verfahren durch den Staatsanwalt

gebrochen wurde. Das Gericht spricht von einem 'massiven Verstoß'

gegen das Beschleunigungsgebot.

- im September 2012 berichtete das Wochenmagazin 'News', dass der

von der Staatsanwaltschaft Wien im MEL-Verfahren eingesetzte

Gutachter, Martin Geyer, seine Befähigung zum Sachverständigen

durch eine plagiierte Diplomarbeit und andere undurchsichtige

Maßnahmen zu Unrecht erworben hat. Aus Sicht der Meinl Bank wird

hier offensichtlich, dass die Staatsanwaltschaft regelmäßig mit

um Steuermillionen gekauften Gutachten operiert, um in völliger

Ignoranz der Unschuldsvermutung Personen zur Strecke zu bringen.

Zwtl.: Relevante Institutionen bestätigen Meinl Bank

Weinzierl: 'Im Unterschied zur vorverurteilenden Sicht gegen unser

Institut vertreten die für den MEL-Diskurs relevanten Institutionen

die Rechtsposition der Meinl Bank:

- Die österreichische Übernahmekommission bestätigte, dass das

österreichische Übernahmegesetz auf MEL nicht anwendbar sei.

Damit wird bestätigt, dass MEL von einem eigenständigen

unabhängigen Management gesteuert wurde, und nicht etwa von

Julius Meinl oder der Meinl Bank.

- Die Finanzprokuratur, also der Rechtsanwalt des Staates

Österreich, sowie

- der Unabhängige Verwaltungssenat Wien bestätigten die Position

der Meinl Bank, dass der Rückkauf der MEL-Zertifikate 2007 nicht

veröffentlichungspflichtig war.

- Die Österreichische Kontrollbank und die Wiener Börse teilen die

Rechtsmeinung der Bank in der Frage der Unterscheidung von Aktien

und Zertifikaten: Inhaber von Zertifikaten sind in allen

zentralen Aktionärsrechten unmittelbaren Aktionären

gleichgestellt.

- Im September 2010 wurden die juristischen Auseinandersetzungen

mit Airports International und Power International zum Großteil

beigelegt.

- Mit Wirkung Oktober 2010 sind sämtliche von der FMA ausgestellten

Strafbescheide gegen das Institut im Zusammenhang mit dem MEL-

Diskurs aufgehoben.

- Im Dezember 2010 erklärte der slowakische Verfassungsgerichtshof

die 2009 auf Initiative eines österreichischen Staatsanwalts in

Bratislava durchgeführte Hausdurchsuchung für verfassungswidrig.

- Die Finanzmarktaufsicht von Jersey (Jersey Financial Services

Commission; Anm.) stellte fest, dass die MEL

Zertifikatsrückkäufe - Auslöser für die öffentliche Diskussion um

die Meinl Bank - rechtskonform waren und stellte 2012 die

Untersuchungen endgültig ein. Ergebnis: Die Behörde sieht keine

strafrechtlich relevanten Vorgänge.

- Im Juni 2011 konnte die Auseinandersetzung mit Atrium endgültig

und ohne gegenseitige Zahlungen beendet werden.

- Im Dezember 2011 entschied das Internationale Schiedsgericht in

Wien, dass Gebühren der Meinl Bank für Airports International und

Power International rechtskonform waren - da diese Gebühren im

Prinzip denjenigen der MEL entsprachen, ergibt sich daraus, dass

auch das diesbezügliche Verfahren eingestellt werden müsste.'

Zwtl.: Meinl Bank AG

Die Meinl Bank bietet als Privatbank Leistungen im Bereich

Corporate Finance, Fondsmanagement sowie private und institutioneller

Vermögensverwaltung an. Mit der Julius Meinl Investment GmbH verfügt

die Meinl Bank über eine eigene Investmentfondsgesellschaft. Die

Meinl Bank steht eigenständig auf einem starken ökonomischen

Fundament, die Eigenmittel des Instituts sind mit 17% mehr als

doppelt so hoch wie die gesetzlich vorgeschriebene

Eigenmittelunterlegung. Damit ist die Bank für die Zukunft gut

positioniert.

Rückfragehinweis:

Meinl Bank AG

Pressestelle

Thomas Huemer

Tel.: +43 1 531 88 - 520

e-mail.: huemer@meinlbank.com

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/3934/aom

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER

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OTS0080 2012-11-21/10:45

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