💙 🔷 Q3 ohne Big Tech-Power? Diese Blue-Chip-Schnäppchen haben's drauf!Gratis entdecken

APA ots news: Weiteres unabhängiges Gerichtsgutachten bestätigt...

Veröffentlicht am 07.08.2012, 14:51
Aktualisiert 07.08.2012, 14:52
APA ots news: Weiteres unabhängiges Gerichtsgutachten bestätigt eindrucksvoll Rechtsansicht der IMMOFINANZ Group

Wien (APA-ots) - Die Kursverläufe der Immoeast AG-Aktie waren laut

diesem gerichtlich beauftragten Gutachten ausschließlich durch die

allgemeine Kapitalmarktentwicklung erklärbar und durch Bewegungen am

Immobilienmarkt getrieben.

'Unsere Rechtsmeinung in Bezug auf die Kursverläufe der Immoeast

AG-Aktie wird durch dieses unabhängige Gerichtsgutachten von

Expertenseite wieder eindeutig bekräftigt. Damit liegt nach dem

Gutachten von Dr. Christian Imo bereits das zweite unabhängige, vom

Gericht beauftragte Gutachten vor, das uns in diesem Punkt Recht

gibt. Wir sind davon überzeugt, dass sich diese Sichtweise immer mehr

durchsetzen und auch einen entscheidenden Einfluss auf andere ähnlich

gelagerte Verfahren haben wird', erklärt Josef Mayr, Leiter der

Rechtsabteilung der IMMOFINANZ Group.

Konkret heißt es im Gutachten:

'Auf Basis der [...] Analysen kann die Frage, ob die Immoeast

AG-Aktie in den Jahren 2006 und 2007 [...] Kursverläufe zu beobachten

waren, die nicht durch die allgemeine Kapitalmarktlage bzw. durch

Bewegungen am Immobilienmarkt zu erklären waren, mit Nein beantwortet

werden. Die Ergebnisse der empirischen Untersuchungen zeigen, dass

die Entwicklung der Immoeast AG-Aktie durch das Marktrisiko bzw.

Immobilienmarktrisiko getrieben wurde.'

Das Gutachten (47 CG 36/10 m) wurde vom Handelsgericht Wien im

Rahmen eines Anlegerverfahrens beim unabhängigen, renommierten

Sachverständigen Univ. Prof. Dr. Stefan Bogner in Auftrag gegeben. Im

Rahmen dieses Gerichtsgutachtens wurde vom Sachverständigen eine

umfassende und ausführliche Analyse des österreichischen

Immobilien(aktien)marktes durchgeführt.

Rückfragehinweis:

Sandra Bauer

Head of Corporate Communications | Pressesprecherin

IMMOFINANZ AG

T +43 (0)5 7111 2292

M +43 (0)699 1685 7292

communications@immofinanz.com

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/10225/aom

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER

INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***

OTS0119 2012-08-07/14:45

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.