KARLSRUHE (dpa-AFX) - Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe will am 15. November über die Klage der Union gegen den Nachtragshaushalt 2021 entscheiden. Das teilte das oberste deutsche Gericht am Dienstag mit. In dem Verfahren geht es um die nachträgliche Änderung des Haushalts: Der Bund hatte ihn wegen der Corona-Krise zunächst um 60 Milliarden Euro aufgestockt. Weil das Geld am Ende nicht benötigt wurde, schichtete die Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP mit Zustimmung des Bundestages die Kreditermächtigung 2022 rückwirkend auf den sogenannten Klima- und Transformationsfonds um. Dagegen klagten 197 Abgeordnete der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. (Az.: 2 BvF 1/22)
Bei der Verhandlung Ende Juni wurde vor allem diskutiert, ob die Kreditermächtigung auch wirtschaftliche Krisenfolgen abdecken darf. Außerdem muss geklärt werden, wann nachträgliche Haushaltsänderungen beschlossen werden müssen. In einer Eilentscheidung im November 2022 hatte das Bundesverfassungsgericht vorläufig grünes Licht für die Maßnahme gegeben.