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DGAP-Adhoc: Altenburger und Stralsunder Spielkarten-Fabriken AG, ASS: (deutsch)

Veröffentlicht am 10.02.2014, 16:36
Aktualisiert 10.02.2014, 16:50

Altenburger und Stralsunder Spielkarten-Fabriken AG, ASS:

Altenburger und Stralsunder Spielkarten-Fabriken AG, ASS / Schlagwort(e): Rechtssache

10.02.2014 16:36

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Das Landgericht München I (Az.: 15 HK O 6740/13) hat die Klage der Good

Time Holding GmbH auf Bezahlung von EUR 854.958,91 nebst Zinsen seit

27.12.2012 mit Endurteil vom 10.02.2014 abgewiesen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

10.02.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Altenburger und Stralsunder Spielkarten-Fabriken AG, ASS

c/o Bavariaring 16

80336 München

Deutschland

Telefon: 089-39 00 20

Fax: 089-33 94 61

E-Mail: ass-ag@kanzlei-neumann.de

Internet: http://www.kanzlei-neumann.de/ass-ia.html

ISIN: DE0007678005

WKN: 767800

Börsen: Freiverkehr in Stuttgart (Freiverkehr Plus)

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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