Deutsche Börse AG: Deutsche Börse AG Tochter Clearstream nimmt Vergleichsgespräche mit OFAC auf
Deutsche Börse AG / Schlagwort(e): Sonstiges
09.01.2013 16:04
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Deutsche Börse AG Tochter Clearstream nimmt Vergleichsgespräche mit OFAC
auf
Die US-amerikanische Exportkontrollbehörde, die sogenannte Office of
Foreign Assets Control ('OFAC'), hat Clearstream Banking SA
('Clearstream'), eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Deutsche
Börse AG, kontaktiert, weil sie bestimmte Wertpapierübertragungen innerhalb
des Abwicklungssystems der Clearstream im Jahr 2008 nach den
US-amerikanischen Handelssanktionsvorschriften gegen den Iran untersucht.
Mit diesen Übertragungen wurde die Entscheidung der Clearstream aus dem
Jahr 2007 umgesetzt, die Konten ihrer iranischen Kunden zu schließen. OFAC
war im Vorfeld über die Schließung dieser Konten informiert worden.
OFAC hat gegenüber Clearstream nunmehr angeregt, die Angelegenheit im
Detail zu besprechen und entsprechend dem bei der OFAC üblichen Verfahren
im Wege einer vergleichsweisen Einigung zu erledigen. Clearstream hat
daraufhin am heutigen Tag beschlossen, Vergleichsverhandlungen mit der OFAC
aufzunehmen.
OFAC hat Clearstream ihre vorläufige Einschätzung bezüglich der
Ermittlungen mitgeteilt. Die vorläufige Einschätzung der OFAC lautet, dass
(1) im Jahr 2008 im Zusammenhang mit den vorgenannten
Wertpapierübertragungen US-amerikanische Handelssanktionen offenbar
verletzt worden sein können und (2) die OFAC, wenn sie eine Mitteilung über
eine noch zu verhängende Geldbuße erließe, in dieser Mitteilung als
Geldbuße einen Betrag von ungefähr US-Dollar 340 Millionen ausweisen würde.
Diese Einschätzung wurde Clearstream von der OFAC lediglich zu
Diskussionszwecken genannt und kann sich in Abhängigkeit vom Ausgang der
Gespräche mit der OFAC wesentlich zugunsten von Clearstream ändern. Eine
abschließende Entscheidung hat OFAC bisher weder hinsichtlich des
Vorliegens eines Verstoßes noch hinsichtlich der Höhe der Geldbuße
getroffen. Ein Vergleich mit der OFAC würde keine Feststellung eines
Verstoßes durch Clearstream beinhalten.
Clearstream ist nach wie vor der Überzeugung, dass sie sämtliche
US-amerikanischen Vorschriften über Handelssanktionen befolgt hat und hält
den von der OFAC genannten vorläufigen Betrag für nicht gerechtfertigt und
überhöht. Clearstream begrüßt, dass sie Gelegenheit erhält, in detaillierte
Gespräche mit der OFAC über die Tatsachen und Gründe einzutreten, warum
eine Geldbuße nicht verhängt werden sollte oder, wenn Einigung über eine
Vergleichszahlung erzielt wird, warum dieser Betrag weit niedriger
ausfallen sollte.
Die Deutsche Börse AG hat ihrer Tochtergesellschaft Clearstream zu
verstehen gegeben, dass sie darauf vorbereitet ist, ihr jede erforderliche
Unterstützung zu gewähren, damit Clearstream ihre finanziellen und
regulatorischen Anforderungen erfüllen und ihr starkes Finanzprofil
aufrechterhalten kann, sofern dies aufgrund des vorgenannten Vergleichs
notwendig werden sollte.
Kontakt:
Dr. Frank Herkenhoff
Tel.: +49-69-21 11 15 00
09.01.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Deutsche Börse AG
-
60485 Frankfurt am Main
Deutschland
Telefon: +49 (0)69 211 - 0
Fax:
E-Mail: ir@deutsche-boerse.com
Internet: www.deutsche-boerse.com
ISIN: DE0005810055
WKN: 581005
Indizes: DAX
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart;
Terminbörse EUREX
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
---------------------------------------------------------------------------
Deutsche Börse AG / Schlagwort(e): Sonstiges
09.01.2013 16:04
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Deutsche Börse AG Tochter Clearstream nimmt Vergleichsgespräche mit OFAC
auf
Die US-amerikanische Exportkontrollbehörde, die sogenannte Office of
Foreign Assets Control ('OFAC'), hat Clearstream Banking SA
('Clearstream'), eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Deutsche
Börse AG, kontaktiert, weil sie bestimmte Wertpapierübertragungen innerhalb
des Abwicklungssystems der Clearstream im Jahr 2008 nach den
US-amerikanischen Handelssanktionsvorschriften gegen den Iran untersucht.
Mit diesen Übertragungen wurde die Entscheidung der Clearstream aus dem
Jahr 2007 umgesetzt, die Konten ihrer iranischen Kunden zu schließen. OFAC
war im Vorfeld über die Schließung dieser Konten informiert worden.
OFAC hat gegenüber Clearstream nunmehr angeregt, die Angelegenheit im
Detail zu besprechen und entsprechend dem bei der OFAC üblichen Verfahren
im Wege einer vergleichsweisen Einigung zu erledigen. Clearstream hat
daraufhin am heutigen Tag beschlossen, Vergleichsverhandlungen mit der OFAC
aufzunehmen.
OFAC hat Clearstream ihre vorläufige Einschätzung bezüglich der
Ermittlungen mitgeteilt. Die vorläufige Einschätzung der OFAC lautet, dass
(1) im Jahr 2008 im Zusammenhang mit den vorgenannten
Wertpapierübertragungen US-amerikanische Handelssanktionen offenbar
verletzt worden sein können und (2) die OFAC, wenn sie eine Mitteilung über
eine noch zu verhängende Geldbuße erließe, in dieser Mitteilung als
Geldbuße einen Betrag von ungefähr US-Dollar 340 Millionen ausweisen würde.
Diese Einschätzung wurde Clearstream von der OFAC lediglich zu
Diskussionszwecken genannt und kann sich in Abhängigkeit vom Ausgang der
Gespräche mit der OFAC wesentlich zugunsten von Clearstream ändern. Eine
abschließende Entscheidung hat OFAC bisher weder hinsichtlich des
Vorliegens eines Verstoßes noch hinsichtlich der Höhe der Geldbuße
getroffen. Ein Vergleich mit der OFAC würde keine Feststellung eines
Verstoßes durch Clearstream beinhalten.
Clearstream ist nach wie vor der Überzeugung, dass sie sämtliche
US-amerikanischen Vorschriften über Handelssanktionen befolgt hat und hält
den von der OFAC genannten vorläufigen Betrag für nicht gerechtfertigt und
überhöht. Clearstream begrüßt, dass sie Gelegenheit erhält, in detaillierte
Gespräche mit der OFAC über die Tatsachen und Gründe einzutreten, warum
eine Geldbuße nicht verhängt werden sollte oder, wenn Einigung über eine
Vergleichszahlung erzielt wird, warum dieser Betrag weit niedriger
ausfallen sollte.
Die Deutsche Börse AG hat ihrer Tochtergesellschaft Clearstream zu
verstehen gegeben, dass sie darauf vorbereitet ist, ihr jede erforderliche
Unterstützung zu gewähren, damit Clearstream ihre finanziellen und
regulatorischen Anforderungen erfüllen und ihr starkes Finanzprofil
aufrechterhalten kann, sofern dies aufgrund des vorgenannten Vergleichs
notwendig werden sollte.
Kontakt:
Dr. Frank Herkenhoff
Tel.: +49-69-21 11 15 00
09.01.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Deutsche Börse AG
-
60485 Frankfurt am Main
Deutschland
Telefon: +49 (0)69 211 - 0
Fax:
E-Mail: ir@deutsche-boerse.com
Internet: www.deutsche-boerse.com
ISIN: DE0005810055
WKN: 581005
Indizes: DAX
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart;
Terminbörse EUREX
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
---------------------------------------------------------------------------