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DGAP-Adhoc: Deutsche Börse AG: Deutsche Börse AG Tochter Clearstream nimmt Vergleichsgespräche mit OFAC auf (deutsch)

Veröffentlicht am 09.01.2013, 16:05
Aktualisiert 09.01.2013, 16:08
Deutsche Börse AG: Deutsche Börse AG Tochter Clearstream nimmt Vergleichsgespräche mit OFAC auf

Deutsche Börse AG / Schlagwort(e): Sonstiges

09.01.2013 16:04

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Deutsche Börse AG Tochter Clearstream nimmt Vergleichsgespräche mit OFAC

auf

Die US-amerikanische Exportkontrollbehörde, die sogenannte Office of

Foreign Assets Control ('OFAC'), hat Clearstream Banking SA

('Clearstream'), eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Deutsche

Börse AG, kontaktiert, weil sie bestimmte Wertpapierübertragungen innerhalb

des Abwicklungssystems der Clearstream im Jahr 2008 nach den

US-amerikanischen Handelssanktionsvorschriften gegen den Iran untersucht.

Mit diesen Übertragungen wurde die Entscheidung der Clearstream aus dem

Jahr 2007 umgesetzt, die Konten ihrer iranischen Kunden zu schließen. OFAC

war im Vorfeld über die Schließung dieser Konten informiert worden.

OFAC hat gegenüber Clearstream nunmehr angeregt, die Angelegenheit im

Detail zu besprechen und entsprechend dem bei der OFAC üblichen Verfahren

im Wege einer vergleichsweisen Einigung zu erledigen. Clearstream hat

daraufhin am heutigen Tag beschlossen, Vergleichsverhandlungen mit der OFAC

aufzunehmen.

OFAC hat Clearstream ihre vorläufige Einschätzung bezüglich der

Ermittlungen mitgeteilt. Die vorläufige Einschätzung der OFAC lautet, dass

(1) im Jahr 2008 im Zusammenhang mit den vorgenannten

Wertpapierübertragungen US-amerikanische Handelssanktionen offenbar

verletzt worden sein können und (2) die OFAC, wenn sie eine Mitteilung über

eine noch zu verhängende Geldbuße erließe, in dieser Mitteilung als

Geldbuße einen Betrag von ungefähr US-Dollar 340 Millionen ausweisen würde.

Diese Einschätzung wurde Clearstream von der OFAC lediglich zu

Diskussionszwecken genannt und kann sich in Abhängigkeit vom Ausgang der

Gespräche mit der OFAC wesentlich zugunsten von Clearstream ändern. Eine

abschließende Entscheidung hat OFAC bisher weder hinsichtlich des

Vorliegens eines Verstoßes noch hinsichtlich der Höhe der Geldbuße

getroffen. Ein Vergleich mit der OFAC würde keine Feststellung eines

Verstoßes durch Clearstream beinhalten.

Clearstream ist nach wie vor der Überzeugung, dass sie sämtliche

US-amerikanischen Vorschriften über Handelssanktionen befolgt hat und hält

den von der OFAC genannten vorläufigen Betrag für nicht gerechtfertigt und

überhöht. Clearstream begrüßt, dass sie Gelegenheit erhält, in detaillierte

Gespräche mit der OFAC über die Tatsachen und Gründe einzutreten, warum

eine Geldbuße nicht verhängt werden sollte oder, wenn Einigung über eine

Vergleichszahlung erzielt wird, warum dieser Betrag weit niedriger

ausfallen sollte.

Die Deutsche Börse AG hat ihrer Tochtergesellschaft Clearstream zu

verstehen gegeben, dass sie darauf vorbereitet ist, ihr jede erforderliche

Unterstützung zu gewähren, damit Clearstream ihre finanziellen und

regulatorischen Anforderungen erfüllen und ihr starkes Finanzprofil

aufrechterhalten kann, sofern dies aufgrund des vorgenannten Vergleichs

notwendig werden sollte.

Kontakt:

Dr. Frank Herkenhoff

Tel.: +49-69-21 11 15 00

09.01.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Deutsche Börse AG

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60485 Frankfurt am Main

Deutschland

Telefon: +49 (0)69 211 - 0

Fax:

E-Mail: ir@deutsche-boerse.com

Internet: www.deutsche-boerse.com

ISIN: DE0005810055

WKN: 581005

Indizes: DAX

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr

in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart;

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Ende der Mitteilung DGAP News-Service



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