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DGAP-News: Beratungsunternehmen Ecovis zur Steuerpraxis und -politik / Fiskus kämpft verbissen um jeden Euro (deutsch)

Veröffentlicht am 03.07.2012, 10:05
Aktualisiert 03.07.2012, 10:08
Beratungsunternehmen Ecovis zur Steuerpraxis und -politik / Fiskus kämpft verbissen um jeden Euro

DGAP-News: ECOVIS Europe AG / Schlagwort(e): Studie

Beratungsunternehmen Ecovis zur Steuerpraxis und -politik / Fiskus

kämpft verbissen um jeden Euro

03.07.2012 / 10:04

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München, 3. Juli 2012 - Den Steuerberatern geht die Arbeit so leicht nicht

aus, dafür sorgt schon die Finanzverwaltung: 'Im Kampf um

Steuermehreinnahmen legt sie die Steuergesetze immer restriktiver aus und

versucht, die formellen Hürden, zum Beispiel hinsichtlich Nachweispflichten

und Buchführung, immer höher zu legen', sagt Ferdinand Rüchardt. 'Bei

Betriebsprüfungen ist es nämlich einfacher, formelle Mängel nachzuweisen

als über Auslegungsfragen zu streiten.' Erfreulicherweise steht der

Bundesfinanzhof immer öfter auf Seiten der Steuerzahler, die sich gegen

rigide Praktiken der Finanzämter wehren. Neues Ungemach droht allerdings

bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer - hier hat der BFH

verfassungsrechtliche Zweifel geäußert - und durch die von den rot-grün

regierten Bundesländern geforderte Wiedereinführung der Vermögensteuer, die

laut Lüdemann 'nicht zu unterschätzende neue Probleme aufwerfen würde'.

Im traditionellen Kerngeschäft Steuerberatung machen die

Dauerkonfliktfelder mit dem Fiskus - Dienstwagennutzung und Arbeitsweg,

ordnungsgemäße Kassenführung und Umsatzsteuernachweise - weiter viel

Arbeit. So ist die ordnungsgemäße Führung des Fahrtenbuchs ein

unerschöpfliches Streitthema zwischen Steuerzahlern und Finanzämtern. Beim

Arbeitsweg hat immerhin der BFH in zwei Fällen für mehr Klarheit gesorgt -

zugunsten der Steuerzahler: bei der Wahl einer längeren, aber zeitlich

günstigeren Strecke sowie der Frage, welches die regelmäßige Arbeitsstätte

von mehreren (zum Beispiel Filialen) ist, die angefahren werden.

Verschärft hat die Finanzverwaltung im November 2010 die Anforderungen an

die elektronische Kassenführung bei Bargeldgeschäften. Hier sind

beispielsweise Bäckereien, Metzgereien, Gaststätten, Restaurants,

Zeitschriften- oder Blumenläden betroffen. Das Problem: 'Hat die

Kassenführung Mängel, droht die gesamte Buchhaltung als nicht ordnungsgemäß

eingestuft zu werden', sagt Ferdinand Rüchardt. Er erwartet, dass hier in

den kommenden Jahren vermehrt die Finanzgerichte entscheiden müssen.

Zu beobachten ist auch, dass die Finanzverwaltung versucht, die Hürden für

die Anerkennung von Rechnungen für den Vorsteuerabzug immer höher zu legen.

'Ehrliche Steuerzahler müssen hier die kriminellen Missbrauchsfälle

ausbaden, die dafür als Argument vorgebracht werden', kritisiert Rüchardt.

Ausnahmsweise einen Rückzieher machte der Fiskus jüngst beim Nachweis des

Grenzübertritts von Lieferungen ins EU-Ausland. Die völlig unpraktikable

Gelangensbestätigung wird laut einem BMF-Schreiben vom 1. Juni 2012 nun bis

auf Weiteres doch nicht zur Voraussetzung für die Umsatzsteuerbefreiung

erhoben. 'Hier hat zum Glück die Vernunft gesiegt.'

Finanzamt kontra Finanzamt

Die Umsatzsteuer sorgt aber noch anderweitig für Verdruss: Immer wieder

kommt es vor, dass sich die Finanzämter des Leistungserbringers und des

Leistungsempfängers nicht einig sind, ob ein zu versteuernder oder ein

steuerfreier Umsatz vorliegt oder ob der volle Steuersatz von 19 Prozent

oder der ermäßigte von sieben Prozent gilt.

Ein Fall aus der Praxis: Ein Hamburger Unternehmen stellt für seine

Leistung an ein Münchner Unternehmen 19 Prozent Umsatzsteuer in Rechnung,

weil es davon ausgeht, dass der Umsatz steuerpflichtig ist. Die Münchner

Firma überweist den Rechnungsbetrag inklusive Mehrwertsteuer und macht bei

ihrem Finanzamt einen entsprechenden Vorsteuerabzug geltend. Dieses erklärt

jedoch, dass sie nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sei, weil es sich um

einen steuerbefreiten Umsatz handele. Das Münchner Unternehmen informiert

seinen Hamburger Lieferanten, der darauf hin eine berichtigte Rechnung

stellt und die erhaltene Umsatzsteuer zurück überweist. Jetzt erklärt das

Hamburger Finanzamt, der Umsatz sei doch steuerpflichtig.

Ergebnis: Einer der beiden Unternehmer ist der Dumme, obwohl aus

Lieferanten- wie aus Empfängersicht das Ganze ein Nullsummenspiel ist, ganz

gleich, zu welcher Auffassung man sich durchringt. Fiskalisch macht es

allerdings einen Unterschied, weil bei einem steuerbaren Umsatz Hamburg von

seinem Länderanteil an der Umsatzsteuer profitiert und Bayern durch die

Vorsteuererstattung entsprechend verliert. Immerhin geht es um einen hohen

sechsstelligen Umsatzsteuerbetrag. 'Das Problem für die betroffenen

Steuerzahler ist, dass sie keinen Rechtsanspruch darauf haben, dass sich

die beteiligten Finanzämter zusammensetzen, um eine eindeutige Entscheidung

zu treffen', sagt Ferdinand Rüchardt. Jetzt müssen die Finanzgerichte

entscheiden.

Bundesfinanzhof bremst Fiskus

Steuerzahler, die sich gegen Zumutungen der Finanzämter wehren, finden

immer öfter im Bundesfinanzhof einen Bundesgenossen. Auffällig ist, dass

zunehmend im Urteilstenor von steuerzahlerfreundlichen BFH-Entscheidungen

Formulierungen wie 'entgegen der Auffassung des Bundesfinanzministeriums'

oder 'entgegen der Finanzverwaltung' stehen. 'Nachdem die Finanzämter in

den vergangenen Jahren einen immer strafferen und rigideren Kurs fahren,

sieht der BFH offensichtlich die Notwendigkeit, dieser rein fiskalischen,

also auf Steuermehreinnahmen um jeden Preis zielenden Sicht,

entgegenzutreten', erklärt Ecovis-Vorstand Rüchardt. 'Traurig ist

allerdings, dass es erst eines Urteils des höchsten Finanzgerichts bedarf,

damit der Staat unter dem Diktat leerer Kassen oder der drohenden

Schuldenbremse die Steuergesetze nicht einseitig zu seinen Gunsten

auslegt.' Aber weiterhin werden unliebsame Urteile spät oder nicht

veröffentlicht bzw. wird alsbald das Gesetz geändert.

Erbschaftsteuerreform verfassungswidrig?

Andererseits lässt der Gesetzgeber immer wieder Schlupflöcher offen, die

dem Gerechtigkeitsempfinden einer breiten Mehrheit der Bürger

widersprechen. Dazu zählen mögliche Gestaltungsmöglichkeiten im neuen

Erbschaft- und Schenkungssteuergesetz, an deren Verfassungsmäßigkeit der

BFH in einem Vorlagebeschluss vom 15. Oktober 2011 Zweifel geäußert hat. So

soll es möglich sein, nicht begünstigtes Vermögen durch entsprechende

Konstruktionen in begünstigtes Betriebsvermögen zu verwandeln. Der BFH

sieht darin einen möglichen Verstoß gegen den allgemeinen

Gleichheitsgrundsatz und die Anforderungen, die das

Bundesverfassungsgericht in verschiedenen Urteilen zum alten

Erbschaftsteuerrecht daraus abgeleitet hat.

'Das Problem ist, dass durch die Umgehungskonstruktionen auch die generelle

Begünstigung des Betriebsvermögens ins verfassungsrechtliche Zwielicht

gerät, obwohl es dafür sehr wohl gewichtige Gemeinwohlgründe gibt', sagt

Ecovis-Vorstand Lüdemann. 'Ein starker Mittelstand, der hier zu Lande

investiert, Arbeits- und Ausbildungsplätze schafft und Steuern zahlt, ist

eine volkswirtschaftliche Trumpfkarte. Deshalb wäre es schädlich für uns

alle, wenn man die Verschonungslösung für Betriebsvermögen völlig aufheben

würde, statt nur ihren Missbrauch zu unterbinden.'

Vermögensteuer: vermintes Gelände

Während die Erbschaftsteuerreform unter Beschuss gerät, tut sich ein neues

steuerpolitisches Minenfeld mit unübersehbaren Folgen auf - Stichwort:

Wiedereinführung der Vermögensteuer. Die rot-grün regierten Bundesländer

wollen hier im Bundesrat die Initiative ergreifen. Hintergrund ist die

finanzielle Zwickmühle, in der die meisten Länder stecken: Einerseits

müssen sie wegen der Schuldenbremse bis 2016 ihre Neuverschuldung auf Null

bringen, andererseits können sie ihre Ausgaben nicht so leicht senken -

nicht zuletzt, weil sie riesige Pensionslasten vor sich her schieben und

zugleich für ein leistungsfähiges Bildungswesen sowie für öffentliche

Sicherheit und Ordnung sorgen müssen. Bleibt der Ausweg, die

Steuereinnahmen zu erhöhen - und da liegt die Vermögensteuer nahe, weil sie

allein den Bundesländern zusteht.

Ob die Vermögensteuer wirklich ein geeignetes Instrument ist, erscheint

allerdings zweifelhaft. Ecovis-Vorstand Lüdemann sieht hier 'viele

Fragezeichen'. Der frühere Bundesverfassungsrichter und jetzige

BFH-Präsident Rudolf Mellinghof hat sich schon skeptisch geäußert. Denn

ähnlich wie die Erbschaft- und Schenkungssteuer würde die Vermögensteuer

nicht nur einen hohen administrativen Aufwand erfordern, und das Jahr für

Jahr, sondern auch Probleme bei der 'gleichheitsgerechten Umsetzung'

aufwerfen.

So kann die Stichtagsbewertung von Kapitalvermögen bei heftigen Turbulenzen

an den Finanzmärkten zu ungerechten Belastungen oder Begünstigungen führen.

'Beim jetzigen niedrigen Zinsniveau würde ein Vermögensteuersatz von zum

Beispiel einem Prozent auf relativ sichere Anlagen wie Festgeld oder

Bundesanleihen konfiskatorisch (vermögensschädigend) wirken, erst recht

wenn man die Inflation berücksichtigt', sagt Peter Lüdemann. 'Bei

Immobilien wiederum würden die Renditen durch die Vermögensteuer erheblich

geschmälert, so dass zu erwarten ist, dass die Eigentümer sie auf die

Mieten umlegen. Dies würde gerade in Wachstumsregionen mit hohen

Grundstückswerten wie München zu sozial unverträglichen Wohnungsmieten

führen.'

Eine Alternative wäre, dass der Bund den Ländern einen höheren Anteil an

der Einkommen- und der Umsatzsteuer zugesteht und dafür entweder die

Bemessungsgrundlagen verbreitert (zum Beispiel, indem Wertsteigerungen beim

Immobilienverkauf generell besteuert werden) oder die Sätze erhöht - zum

Beispiel für Einkommen, die deutlich über der Schwelle für den geltenden

Spitzensteuersatz von 42 Prozent liegen.

Welchen Weg der Staat auch wählt, die Steuerbelastung wird steigen,

fürchtet Ecovis-Vorstand Rüchardt. 'Denn die Sozialdebatte um eine gerechte

Verteilung von Einkommen, Vermögen und Steuerlasten wird sich verschärfen

und dem Fiskus, der die Risiken der Euro-Krise tragen muss, Rückenwind

geben.' Es geht letztlich um die Frage: 'Wann ist jemand reich und hat als

Steuerzahler entsprechende Mitverantwortung für das Land zu tragen?' Bei

seiner Antwort darauf 'muss der Gesetzgeber', so Rüchardt, 'allerdings

aufpassen, dass die steuerlichen Konsequenzen nicht leistungsfeindlich

wirken und der Mittelstand nicht geschwächt wird'.

Über Ecovis

Ecovis ist ein Beratungsunternehmen für den Mittelstand und zählt in

Deutschland zu den Top 10 der Branche. In den mehr als 130 Büros in

Deutschland sowie den über 60 internationalen Partnerkanzleien arbeiten

etwa 3.800 Mitarbeiter. Ecovis betreut und berät Familienunternehmen und

inhabergeführte Betriebe ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen. Um das

wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten, darunter 20.000 gewerbliche

Kunden, zu sichern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach-

und Branchenexpertise aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte

und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool

zurückgreifen. Die ECOVIS Akademie ist zudem Garant für eine fundierte

Ausbildung sowie eine kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung. Damit ist

umfassend gesichert, dass die Mandanten vor Ort persönlich gut beraten

werden.

Kontakt Ecovis

Ulf Hausmann

Ernst-Reuter-Platz 10, 10587 Berlin

Tel.: 030 - 310008-54, Fax:

030 - 310008-56

E-Mail: ulf.hausmann@ecovis.com www.ecovis.com

Ende der Finanznachricht

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03.07.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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