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DGAP-News: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK rät zur individuellen Anmeldung der Forderung (deutsch)

Veröffentlicht am 07.08.2012, 15:03
Aktualisiert 07.08.2012, 15:04
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK rät zur individuellen Anmeldung der Forderung

DGAP-News: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. / Schlagwort(e):

Insolvenz/Anleihe

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK rät zur individuellen

Anmeldung der Forderung

07.08.2012 / 15:02

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SdK vertritt Anleiheinhaber der Solarwatt AG

Keine Wahl eines gemeinsamen Vertreters vorgesehen / SdK rät zur

individuellen Anmeldung der Forderung beim Insolvenzverwalter

Am 1. August 2012 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Solarwatt AG eröffnet. Gleichzeitig wurden die Anleiheinhaber vom

zuständigen Amtsgericht in Dresden auch zu einer am 27. August

stattfindenden Versammlung der Anleiheinhaber geladen. Auf dieser

Versammlung soll beschlossen werden, dass kein gemeinsamer Vertreter der

Anleiheinhaber gewählt werden soll. Aufgrund der zu erwartenden

Mehrheitsverhältnisse, die Anleihe liegt nach Kenntnis der SdK zu großen

Teilen bei den Aktionären der Gesellschaft, ist zu erwarten, dass dieser

Beschluss auch angenommen werden wird. Somit dürfte jeder Anleiheinhaber

selbst seine Rechte aus der Anleihe vertreten müssen. Dies bedeutet jedoch

aus Sicht er SdK auch, dass jeder Anleiheinhaber seine Forderung

individuell zur Insolvenztabelle anmelden muss, um die ihm zustehende

Ausschüttung in Höhe der Insolvenzquote zu bekommen. Ferner kann somit auch

jeder Anleiheinhaber an der Gläubigerversammlung am 11. September

teilnehmen und über den Restrukturierungsplan abstimmen.

Aus Sicht der SdK wirft der vorgelegte Restrukturierungsplan, welcher für

die Anleiheinhaber eine Quote von 16% plus Stückzinsen vorsieht, einige

Fragen auf. Vor allem wenn man die Medienberichterstattung der letzten

Monate betrachtet, erscheint die nun festgelegte Quote doch etwas niedrig.

So vermeldete Mitte Mai das Handelsblatt noch, dass Stefan Quandt, welcher

mit 36,3 Prozent größter Investor der Solarwatt AG ist, die Gesellschaft

gerne vollständig übernehmen möchte. Dieser Plan scheiterte aber aufgrund

von Streitigkeiten im Aktionariat. Es ist also nicht ausgeschlossen, dass

nun dieser Streit auf dem Rücken der Anleiheinhaber im Wege eines

Insolvenzverfahrens gelöst werden soll.

Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) wird an beiden

Gläubigerversammlungen teilnehmen, und die Rechte des Streubesitzes

vertreten. Ferner steht die SdK den Anleiheinhabern in Bezug auf die

Forderungsanmeldung für Fragen zur Verfügung. Für Mitglieder sind die

Leistungen kostenlos. Nicht-Mitglieder können sich gegen eine einmalige

Gebühr auf den Versammlungen vertreten lassen und erhalten dann auf Wunsch

auch eine Ausfüllhilfe bezüglich der Forderungsanmeldung.

Informationen erhalten interessierte Anleiheinhaber über einen kostenlosen

Newsletter. Für diesen kann man sich unter http://sdk.org/solarwatt.php

registrieren. Unseren Mitgliedern stehen wir unter info@sdk.org oder unter

089 / 2020846-0 für Fragen zur Verfügung.

Hinweis: Die SdK hält Anleihen der Solarwatt AG!

Kontakt:

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Hackenstr. 7b

80331 München

Tel: 089 / 2020846-0

Fax: 089 / 2020846-10

E-Mail: info@sdk.org

Pressekontakt:

Daniel Bauer

Tel: 089 / 2020846-17

E-Mail: bauer@sdk.org

Ende der Finanznachricht

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07.08.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber

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180736 07.08.2012

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