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DGAP-Stimmrechte: SLM Solutions Group AG (deutsch)

Veröffentlicht am 26.06.2014, 13:04

SLM Solutions Group AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

SLM Solutions Group AG

26.06.2014 13:04

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Gemäß § 27a Abs. 1 WpHG haben uns, der SLM Solutions Group AG, Lübeck,

Deutschland, die Ceresio GmbH mit Sitz in Lübeck, Deutschland, sowie die

Herren Hans-Joachim Ihde und Henner Schöneborn, beide wohnhaft in

Deutschland, am 24. Juni 2014 unter Bezugnahme auf ihre

Stimmrechtsmitteilungen vom 28. Mai 2014 folgendes mitgeteilt:

1. Die Investition dient nicht der Erzielung von Handelsgewinnen, sondern

der Umsetzung strategischer Ziele. Die Ceresio GmbH sowie die Herren

Hans-Joachim Ihde und Henner Schöneborn sind langfristig orientierte

Investoren.

2. Es ist derzeit nicht beabsichtigt, in den nächsten zwölf Monaten in

größerem Umfang weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu

erlangen. Der Erwerb weiterer Stimmrechte durch Erwerb von Aktien der

Gesellschaft in geringem Umfang bleibt vorbehalten.

3. Herr Hans-Joachim Ihde ist bereits Mitglied und Vorsitzender des

Aufsichtsrats der Gesellschaft. Es ist beabsichtigt, diese Repräsentation

im Aufsichtsrat aufrecht zu erhalten. Des Weiteren beabsichtigen wir, uns

für die Bestellung von Herrn Henner Schöneborn zum Mitglied des Vorstands

der Gesellschaft einzusetzen. Weitere Einflussnahmen auf die Besetzung der

Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgane der Gesellschaft sind derzeit

nicht geplant.

4. Es ist derzeit keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der

Gesellschaft beabsichtigt. Eine Änderung der Dividendenpolitik wird

ebenfalls nicht angestrebt.

5. Das mit Stimmrechtsmitteilungen vom 28. Mai 2014 gemeldete Überschreiten

der Stimmrechtsschwellen ist nicht auf den Erwerb von Aktien durch die

Mitteilenden zurückzuführen, sondern ist Folge einer wechselseitigen

Zurechnung der Stimmrechte der Mitteilenden nach § 22 Abs. 2 WpHG. Eigen-

oder Fremdmittel wurden in diesem Zusammenhang nicht aufgewendet. Im

Übrigen haben die Mitteilenden den Erwerb der Stimmrechte durch Eigenmittel

finanziert.

26.06.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: SLM Solutions Group AG

Roggenhorster Strasse 9c

23556 Lübeck

Deutschland

Internet: www.slm-solutions.com

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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