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EANS-News: S IMMO AG / Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses der S IMMO AG zum Rückerwerb eigener Aktien gemäß § 82 Abs 9 BörseG iVm §§ 2 und 3 VeröffentlichungsV 2002

Veröffentlicht am 12.06.2014, 14:25
Aktualisiert 12.06.2014, 14:27

EANS-News: S IMMO AG / Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses der S IMMO AG zum Rückerwerb eigener Aktien gemäß § 82 Abs 9 BörseG iVm §§ 2 und 3 VeröffentlichungsV 2002

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Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der

Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.

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Aktienrückkauf

S IMMO AG

Wien, FN 58358 x

ISIN AT0000652250

Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses der S IMMO AG zum Rückerwerb

eigener Aktien gemäß § 82 Abs 9 BörseG iVm §§ 2 und 3 VeröffentlichungsV 2002

Die 25. ordentliche Hauptversammlung der S IMMO AG (FN 58358x) hat am

11.06.2014 folgenden Beschluss gefasst:

1. Der Vorstand wird gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG für die Dauer von 30 Monaten

ab dem Datum der Beschlussfassung ermächtigt, mit Zustimmung des

Aufsichtsrats eigene Aktien im Ausmaß von bis zu 10% des Grundkapitals auch

wiederholt zu erwerben. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch

in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke

ausgeübt werden.

2. Der Gegenwert je Stückaktie darf jeweils einen Betrag von 1,-- Euro nicht

unterschreiten. Der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert je

Stückaktie darf nicht mehr als 15% über dem durchschnittlichen Börsekurs

der dem jeweiligen Rückkauf vorausgehenden drei Börsetage an der Wiener

Börse liegen.

3. Sowohl dieser Beschluss als auch darauf beruhende Rückkaufprogramme und

allfällige Wiederverkaufsprogramme sowie deren jeweilige Dauer sind zu ver-

öffentlichen.

4. Der Vorstand wird ermächtigt, ohne weitere Befassung der

Hauptversammlung, mit Zustimmung des Aufsichtsrates eigene Aktien

einzuziehen, und der Aufsichtsrat wird ermächtigt, Änderungen der Satzung,

die sich durch die Einziehung der Aktien ergeben, zu beschließen.

5. Der Vorstand wird für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung

ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die erworbenen eigenen Aktien

auch auf eine andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches

Angebot zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck zu veräußern oder zu verwenden

und hierbei auch das quotenmäßige Kaufrecht der Aktionäre auszuschließen

(Ausschluss des Bezugsrechts). Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise

oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer

Zwecke ausgeübt werden.

Wien, im Juni 2014

Der Vorstand

Rückfragehinweis:

Investor Relations:

Andreas J. Feuerstein

Phone: +43(0)50100-27556

Fax: +43(0)05100-927556

E-mail: andreas.feuerstein@simmoag.at

www.simmoag.at

Corporate Communications:

Bosko Skoko

Phone: +43(0)50100-27522

Fax: +43(0)05100-927522

E-mail: bosko.skoko@simmoag.at

www.simmoag.at

Unternehmen: S IMMO AG

Friedrichstraße 10

A-1010 Wien

Telefon: +43(0)50100-27550

FAX: +43(0)050100-927559

Email: office@simmoag.at

WWW: www.simmoag.at

Branche: Immobilien

ISIN: AT0000652250

Indizes: ATX Prime, IATX

Börsen: Amtlicher Handel: Wien

Sprache: Deutsch

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