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EU-Asylreform soll auch enge Kooperation mit Drittstaaten ermöglichen

Veröffentlicht am 08.06.2023, 23:30
Aktualisiert 08.06.2023, 23:45
© Reuters.

LUXEMBURG (dpa-AFX) - Die neuen Pläne für eine deutliche Verschärfung der Asylverfahren in der Europäischen Union sollen nach Angaben der EU-Kommission auch weitreichende Kooperationsprojekte mit Nicht-EU-Ländern ermöglichen. Nach Angaben der zuständigen Kommissarin Ylva Johansson vom späten Donnerstagabend können abgelehnte Asylbewerber künftig grundsätzlich auch in Nicht-EU-Länder abgeschoben werden. Einzige Voraussetzung soll sein, dass sie eine Verbindung zu diesem Land haben. Wie diese aussehen muss, soll im Ermessen der EU-Mitgliedstaaten liegen, die für das jeweilige Asylverfahren zuständig sind.

Die Bundesregierung hatte sich eigentlich dafür stark gemacht, einen reinen Transitaufenthalt in einem Drittstaat nicht als Verbindung anzuerkennen, sondern nur zum Beispiel durch im Land lebende Familienangehörige. Diese Forderung musste allerdings am Donnerstag im Laufe der Verhandlungen aufgegeben werden, um eine Einigung auf die Pläne für die Asylreform zu ermöglichen. Sollte sie beschlossen werden, könnte damit zum Beispiel Italien über das Mittelmeer kommende Menschen in das Land zurückschicken, wenn sich die Regierung in Tunis einverstanden damit erklärt. Um sie zu einer Zustimmung zu bewegen, könnte etwa finanzielle Unterstützung geleistet werden.

In einer Erklärung zu der Einigung wird auch festgehalten, unter welchen Voraussetzungen Behörden in der EU Asylanträge ohne detaillierte Prüfung für unzulässig erklären können. Dies soll demnach möglich sein, wenn sie von Flüchtlingen gestellt werden, die über einen sicheren Drittstaat eingereist sind. Voraussetzung dafür soll sein, dass die Menschen auch in diesem sicheren Drittstaat effektiven Schutz gewährt bekommen könnten.

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