Sichern Sie sich 40% Rabatt
👀 👁 🧿 Biogen: +4,56% nach Quartalszahlen. Unsere KI erkannte das Potenzial bereits im März 2024.
Welche Aktie wird als nächstes durchstarten?
Jetzt Aktien finden

KORREKTUR: Monopolkommission plädiert für Verzicht auf Mobilfunk-Frequenzauktion

Veröffentlicht am 13.12.2023, 13:09
Aktualisiert 13.12.2023, 13:15
© Reuters.

(In Absatz 3, Satz 1 muss es "Telefonica (ETR:O2Dn) (O2)" heißen.)

BONN (dpa-AFX) - In der Debatte über die zukünftige Gestaltung der Handynetze ist nun auch die Monopolkommission für einen Verzicht auf eine milliardenschwere Frequenzauktion. Die bisherigen Nutzungsrechte sollten stattdessen um drei Jahre verlängert werden, sagte der Kommissionsvorsitzende Jürgen Kühling am Mittwoch in Bonn. Damit bezog er eine andere Position als die Bundesnetzagentur, die eine Verlängerung um fünf Jahre vorgeschlagen hatte und sogar acht Jahre für möglich hält. Deutschlands Mobilfunker brauchen für ihre Handynetze Funkspektrum unterschiedlicher Frequenzbänder, das bisher zeitversetzt für mehrere Milliarden Euro versteigert wurde.

Die nächste Auktion wäre eigentlich im Jahr 2024 dran, um die Anfang 2026 freiwerdenden Frequenzen weiter nutzen zu können. Die Auktion ist für den neuen Handynetzbetreiber 1&1 wichtig, da er bisher nur auf zwei Bändern funkt und perspektivisch auch andere Bänder braucht, um ein flächendeckendes Netz zu bauen - er will nachkaufen.

Das allerdings könnte er nicht, wenn die Auktion ausfällt und bisherige Nutzungsrechte, die bei den etablierten Anbietern Deutsche Telekom (ETR:DTEGn) , Vodafone (LON:VOD) und Telefonica Deutschland (O2) liegen, verlängert werden. Das wäre Gegenwind für den Neueinsteiger aus Montabaur und eine gute Nachricht für die Platzhirsche. "Ja, die 1&1 hat damit einen Nachteil", sagte der Kommissionsvorsitzende Kühling. Es gebe aber keine guten Vorschläge, damit 1&1 gar keinen Nachteil hätte. Es werde nun mal zu wenig Funkspektrum frei, als dass es von vier Firmen gut nutzbar wäre. Man könnte den Wettbewerbsnachteil für 1&1 aber relativ gering halten, indem man möglichst kurz verlängere, sagte Kühling.

Anzeige eines Dritten. Hierbei handelt es sich nicht um ein Angebot oder eine Empfehlung von Investing.com. Siehe Offenlegung hier oder Werbung entfernen .

Die Bundesnetzagentur will über die Frage der Frequenzvergabe im kommenden Frühjahr entscheiden. Die Monopolkommission spielt als Beratungsorgan nur eine Nebenrolle. Ebenfalls nur an der Seitenlinie steht hierbei das Bundeskartellamt, die Wettbewerbshüter hatten sich unlängst klar gegen den Auktionsverzicht ausgesprochen und vor Schäden für die Verbraucher gewarnt, sollte 1&1 ausgebremst werden.

Die Tochterfirma von United Internet (ETR:UTDI) hatte in der vergangenen Woche ihr noch sehr kleines Handynetz gestartet. Bis 2030 sollen die Antennen 50 Prozent der deutschen Haushalte erreichen. Dort, wo 1&1 nicht funkt, werden die Kunden mit dem O2-Netz und bald mit dem Vodafone-Netz verbunden. Dafür zahlt 1&1 Miete.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.