BRÜSSEL (dpa-AFX) - Deutschland darf von Russlands Krieg gegen die Ukraine betroffenen Unternehmen mit 49 Milliarden Euro unter die Arme greifen. Die EU-Kommission genehmigte am Mittwoch nach eigenen Angaben eine entsprechende deutsche Regelung. Vorausgegangen war eine wettbewerbsrechtliche Prüfung.
Das deutsche Unterstützungspaket zielt auf Unternehmen ab, die Endverbraucher von Strom, von Erdgas beziehungsweise von mit Erdgas oder Strom erzeugter Wärme sind. Die staatliche Förderung soll in Form von Zuschüssen gewährt und über Energieversorger in monatlichen Tranchen durch Rabatte bei Rechnungen bereitgestellt werden. Anschließend erstattet der Staat den Energieversorgern die Kosten.
Dabei gibt es verschiedene Höchstgrenzen für unterschiedliche Unternehmen. Sie liegen zwischen maximal 4 Millionen und - bei besonders betroffenen Unternehmen - 150 Millionen Euro. Die Maßnahme soll bis Ende 2023 laufen.
Als Hüterin eines fairen Wettbewerbs in der EU prüft die Europäische Kommission, ob staatliche Beihilfen verzerrend in den Markt eingreifen. In diesem Fall kam sie aber zu dem Schluss, dass die deutsche Regelung mit EU-Recht im Einklang ist. "Folglich hat die Kommission die Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt", so die Brüsseler Behörde. Um EU-Unternehmen besser vor Kriegsfolgen wie hohe Energiepreise zu schützen, waren die Regeln für Beihilfen gelockert worden.