ROUNDUP: Slowakei übergibt Ukraine die ersten vier MiG-29

Veröffentlicht am 23.03.2023, 16:47

BRATISLAVA (dpa-AFX) - Die Slowakei hat der Ukraine die ersten vier ihrer insgesamt 13 versprochenen Kampfflugzeuge des sowjetischen Typs MiG-29 übergeben. Das gab Verteidigungsminister Jaroslav Nad am Donnerstag in sozialen Netzen bekannt. Seine Sprecherin bestätigte der Deutschen Presse-Agentur die Information.

Die Beförderung der Flugzeuge aus der Slowakei in die Ukraine sei durch ukrainische Piloten in Zusammenarbeit mit der slowakischen Luftwaffe erfolgt, erklärte Minister Nad und fügte hinzu: "Ich danke allen beteiligten Einheiten für die phantastische Arbeit. Die Slowakei steht auf der richtigen Seite und mit dieser Geste haben wir uns in Großbuchstaben in die moderne Weltgeschichte eingetragen, wenn es um rechtzeitige Hilfe und aufrichtige Solidarität geht."

Die restlichen neun MiG-29 will die Slowakei "im Laufe der nächsten Wochen" an die Ukraine übergeben, wie das Verteidigungsministerium der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Den Termin werde man nicht im Voraus ankündigen. Wenn die Übergabe erfolgreich gelaufen sei, werde man dies aber sogleich bekannt geben. Drei der insgesamt 13 Maschinen sind nicht einsatzfähig und daher nur zum Ausschlachten für Ersatzteile gedacht. Zusätzlich zu den Flugzeugen will die Slowakei auch verschiedene weitere Ersatzteile, einen Teil des Luftabwehr-Systems Kub sowie Munition liefern.

Die seit einer Mitte Dezember verlorenen Misstrauensabstimmung nur mehr kommissarisch amtierende Minderheitsregierung in Bratislava beschloss die Übergabe der 13 Flugzeuge am vergangenen Freitag, ohne das Parlament zu befragen. Die Oppositionsparteien kritisierten dies als verfassungswidrig. Verteidigungsminister Nad rechtfertigte die Vorgehensweise jedoch: Statt eines Gesetzes, für den die Zustimmung des Parlaments nötig wäre, habe man einen bilateralen Vertrag mit der ukrainischen Regierung abgeschlossen. Dies dürfe das Kabinett auch ohne Parlament. Teile der Opposition drohten dennoch mit einer Strafanzeige und einer Klage beim Verfassungsgericht.

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