Die letzten Stunden haben geschlagen! Sparen Sie bis zu 55 % auf InvestingProJETZT ZUGREIFEN

ROUNDUP: Staatliche Verlustgarantie für Schweizer UBS unterzeichnet

Veröffentlicht am 09.06.2023, 13:00
Aktualisiert 09.06.2023, 13:15
© Reuters.
CSGN
-
UBSG
-

BERN (dpa-AFX) - Die Schweizer Großbank UBS (SIX:UBSG) hat sich kurz vor dem Abschluss der Übernahme ihrer Konkurrentin Credit Suisse (SIX:CSGN) mit der Regierung über die Details einer Verlustgarantie geeinigt. Der Vertrag wurde am Freitag mit dem Finanzministerium (Eidgenössisches Finanzdepartement) unterzeichnet. Wie im März bereits angekündigt, ist die Garantie auf neun Milliarden Franken (9,3 Mrd Euro) begrenzt. In dem Vertrag ging es um technische Details. Ebenso ließ sich der Bund zusichern, dass die Bank ihren Hauptsitz in der Schweiz behält. Die CS-Übernahme soll am Montag (12. Juni) abgeschlossen werden.

Die UBS erhält erst mit dem Vollzug der Übernahme kommenden Montag volle Einsicht in alle CS-Unterlagen und kann erst dann beginnen, die Risiken richtig abzuschätzen. Wenn bei der Abwicklung von Krediten, Derivaten und anderen strukturierten Produkten Verluste anfallen, trägt die UBS laut Vertrag die ersten fünf Milliarden Franken selbst. Liegen die Verluste höher, werden die neun Milliarden Franken aus der Staatskasse herausgezogen. Bei weiteren Verlusten muss die UBS wieder allein einspringen.

Nach Angaben des Finanzministeriums hat die UBS sich verpflichtet, die Vermögenswerte so zu verwalten, dass Verluste minimiert und Verwertungserlöse maximiert würden. Sie muss regelmäßig über finanzielle und juristische Risiken Bericht erstatten. Sollte die UBS die Garantie beanspruchen, wird eine Risikoprämie fällig.

Die Credit Suisse war einer der weltgrößten Vermögensverwalter und eine der 30 global systemrelevanten Banken, deren Ausfall das internationale Finanzsystem hätte erschüttern können. Ihr drohte nach Skandalen, mehreren hohen Quartalsverlusten und dem massiven Abzug von Kundengeldern im März die Zahlungsunfähigkeit. Um eine weltweite Bankenkrise abzuwenden, fädelte die Schweizer Regierung - auch auf Druck aus dem Ausland - die Zwangsfusion der beiden Großbanken ein. Die UBS zahlt drei Milliarden Franken für die Konkurrentin, obwohl allein das CS-Schweiz-Geschäft nach Branchenschätzungen bei einem Börsengang bis zu 15 Milliarden Franken bringen könnte.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.