PARIS (dpa-AFX) - Die UBS (SIX:UBSG) muss sich im Prozess wegen Beihilfe zur rechtswidrigen Kundenanwerbung und Geldwäscherei in Frankreich weiter gedulden. Das oberste Gericht wird am 15. November über die Beschwerde der Großbank gegen das Urteil entscheiden.
Am Mittwoch fand eine Anhörung vor dem Kassationsgerichtshof - der höchsten Instanz in Frankreich - statt. Die UBS geht dabei gegen ein Urteil des französischen Berufungsgerichts vor, das die Bank in zweiter Instanz zu einer Zahlung von insgesamt gut 1,8 Milliarden Euro verurteilt. Darin enthalten ist eine Buße in der Höhe von 3,75 Millionen, die Einziehung von 1 Milliarde Euro und eine zivilrechtliche Schadenersatzzahlung von 800 Millionen.
Sollte das oberste Gericht Frankreichs etwas am Urteil des Berufungsgerichts zu bemängeln haben, dann würde der Fall wieder an das Appellationsgericht zurückgehen. Wird die Kassationsbeschwerde der UBS allerdings abgewiesen, dann hätte die Bank auch vor der letzten Instanz in Frankreich verloren.
Der Steuer-Rechtsstreit zieht sich nun schon seit zehn Jahren hin. Seit 2013 laufen die Untersuchungen der französischen Behörden. Im Februar 2019 war die UBS erstmals vom Pariser Strafgericht wegen unerlaubter Geldgeschäfte und der Beihilfe zur Geldwäsche sogar zu einer happigen Zahlung von insgesamt 4,5 Milliarden Euro verurteilt worden, das Berufungsgericht hatte die Summe dann deutlich heruntergesetzt.