n LUXEMBURG (dpa-AFX) - Wer ein Internet-Video auf der eigenen Webseite einbettet, verletzt nicht das Urheberrecht. Das entschied der Europäische Gerichtshof in einem jetzt veröffentlichten Beschluss.
Beim Einbetten werden Videos, aber auch Fotos oder Textnachrichten, in eine Webseite eingebaut. Sie können dann direkt abgespielt und angesehen werden. Der eigentliche Inhalt stammt aber weiterhin von der Webseite, auf der die Inhalte hochgeladen wurden, etwa der Videoplattform YouTube. Ist das Video auf der Ursprungs-Webseite frei zugänglich, verletzt das Einbetten nicht das Urheberrecht, entschieden die Luxemburger Richter. Der deutsche Bundesgerichtshof hatte die Richter gebeten, diese Frage zu klären.tb
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