BERLIN (dpa-AFX) - Der österreichische Stahlkonzern Voestalpine geht bei der Aufklärung von jahrelangen illegalen Preisabsprachen beim Verkauf von Schienen an die Deutsche Bahn weiter voran. Als erstes Kartell-Mitglied einigte sich das Unternehmen mit dem Staatskonzern auf Schadenersatz. Voestalpine werde einen 'hohen zweistelligen Millionenbetrag' zahlen, teilte die Bahn am Montag mit. Die 'Süddeutsche Zeitung' (Montag) berichtete über eine Summe von rund 50 Millionen Euro.
Mit der ersten Einigung erhöht die Bahn den Druck auf andere Kartellmitglieder. 'Diese Vereinbarung zeigt, dass sich Voestalpine seiner Verantwortung stellt und Versprechungen Taten folgen lässt', sagte der zuständige Bahn-Vorstand Gerd Becht. 'Andere Unternehmen sind hiervon noch weit entfernt. Das ist nicht nur bedauerlich, sondern wegen des hohen öffentlichen Interesses an den möglichen Ansprüchen des Bundes und mehrerer Bundesländer, die wir mit vertreten, dem Bürger und Steuerzahler kaum noch vermittelbar.'
Als Hauptadressat dieser Kritik gilt der Industriekonzern ThyssenKrupp, der sich dem Vernehmen nach bislang mit der Beilegung Zeit lässt. Ein ThyssenKrupp-Sprecher betonte, dass sein Unternehmen sich in 'konstruktiven Gesprächen' mit der Bahn befinde. Der hochverschuldete und von zahlreichen Affären erschütterte Essener Dax-Konzern gilt nach Ermittlungen des Bundeskartellamts als Haupttäter.
Mitte Juni 2012 hatte das Bundeskartellamt gegen die beteiligten Schienenhersteller Bußgelder in Höhe von 124 Millionen Euro verhängt. In den Jahren 2001 bis 2011 hatten die Unternehmen mit dem internen Namen 'Schienenfreunde' illegal Quoten und Preise für Lieferungen an die Deutsche Bahn abgesprochen. Der Löwenanteil des Bußgeldes entfiel auf ThyssenKrupp mit gut 100 Millionen Euro. Voestalpine kam mit 8,5 Millionen Euro Strafe glimpflich davon. Das lag unter anderem daran, dass die Österreicher als Kronzeugen die Aufklärung mit ins Rollen brachten.
Die Bahn erklärte, ihre Schadenersatzforderungen gegen die anderen Kartellmitglieder weiter gerichtlich durchsetzen zu wollen. Ende 2012 hatte das Unternehmen beim Landgericht Frankfurt das Kartell auf die Zahlungen von laut Zeitung 550 Millionen Euro plus 300 Millionen Euro Zinsen verklagt.
In dem Verfahren nimmt die Bahn nach eigenen Angaben vor allem öffentliche Interessen wahr, da das Schienennetz vom Steuerzahler bezahlt wird. Den Schadenersatz von Voestalpine werde das Unternehmen daher größtenteils an den Bund und beteiligte Bundesländer weiterleiten. Diese hätten die Vereinbarung mit Voestalpine in den vergangenen Wochen intensiv geprüft und schließlich begrüßt, erklärte die Bahn.
ThyssenKrupp lässt sich erfahrungsgemäß Zeit mit Schadenersatzverhandlungen in Kartellfällen. So sind etwa die Verfahren aus dem vor knapp zehn Jahren aufgeflogenen Aufzugs- und Fahrtreppenkartell immer noch nicht abgeschlossen. Auch damals waren staatliche Auftraggeber die Hauptgeschädigten.
ThyssenKrupp kämpft derweil mit einem weiteren Kartellfall, der für den Konzern die schwerwiegendsten Folgen haben könnte. Dabei geht es um den Verdacht von verbotenen Absprachen bei Stahllieferungen an die Autobranche, dem Hauptkunden von ThyssenKrupp. Um die mögliche Strafe zu senken, muss der Konzern selbst beim Bundeskartellamt zur Aufklärung beitragen. Doch damit kam der Vorstand bislang kaum voran, da viele Mitarbeiter aus Angst vor einer Kündigung schwiegen. Deshalb legte der Konzern kürzlich ein zeitlich befristetes Amnestieprogramm auf./enl/stb/kja
Mit der ersten Einigung erhöht die Bahn den Druck auf andere Kartellmitglieder. 'Diese Vereinbarung zeigt, dass sich Voestalpine seiner Verantwortung stellt und Versprechungen Taten folgen lässt', sagte der zuständige Bahn-Vorstand Gerd Becht. 'Andere Unternehmen sind hiervon noch weit entfernt. Das ist nicht nur bedauerlich, sondern wegen des hohen öffentlichen Interesses an den möglichen Ansprüchen des Bundes und mehrerer Bundesländer, die wir mit vertreten, dem Bürger und Steuerzahler kaum noch vermittelbar.'
Als Hauptadressat dieser Kritik gilt der Industriekonzern ThyssenKrupp
Mitte Juni 2012 hatte das Bundeskartellamt gegen die beteiligten Schienenhersteller Bußgelder in Höhe von 124 Millionen Euro verhängt. In den Jahren 2001 bis 2011 hatten die Unternehmen mit dem internen Namen 'Schienenfreunde' illegal Quoten und Preise für Lieferungen an die Deutsche Bahn abgesprochen. Der Löwenanteil des Bußgeldes entfiel auf ThyssenKrupp mit gut 100 Millionen Euro. Voestalpine kam mit 8,5 Millionen Euro Strafe glimpflich davon. Das lag unter anderem daran, dass die Österreicher als Kronzeugen die Aufklärung mit ins Rollen brachten.
Die Bahn erklärte, ihre Schadenersatzforderungen gegen die anderen Kartellmitglieder weiter gerichtlich durchsetzen zu wollen. Ende 2012 hatte das Unternehmen beim Landgericht Frankfurt das Kartell auf die Zahlungen von laut Zeitung 550 Millionen Euro plus 300 Millionen Euro Zinsen verklagt.
In dem Verfahren nimmt die Bahn nach eigenen Angaben vor allem öffentliche Interessen wahr, da das Schienennetz vom Steuerzahler bezahlt wird. Den Schadenersatz von Voestalpine werde das Unternehmen daher größtenteils an den Bund und beteiligte Bundesländer weiterleiten. Diese hätten die Vereinbarung mit Voestalpine in den vergangenen Wochen intensiv geprüft und schließlich begrüßt, erklärte die Bahn.
ThyssenKrupp lässt sich erfahrungsgemäß Zeit mit Schadenersatzverhandlungen in Kartellfällen. So sind etwa die Verfahren aus dem vor knapp zehn Jahren aufgeflogenen Aufzugs- und Fahrtreppenkartell immer noch nicht abgeschlossen. Auch damals waren staatliche Auftraggeber die Hauptgeschädigten.
ThyssenKrupp kämpft derweil mit einem weiteren Kartellfall, der für den Konzern die schwerwiegendsten Folgen haben könnte. Dabei geht es um den Verdacht von verbotenen Absprachen bei Stahllieferungen an die Autobranche, dem Hauptkunden von ThyssenKrupp. Um die mögliche Strafe zu senken, muss der Konzern selbst beim Bundeskartellamt zur Aufklärung beitragen. Doch damit kam der Vorstand bislang kaum voran, da viele Mitarbeiter aus Angst vor einer Kündigung schwiegen. Deshalb legte der Konzern kürzlich ein zeitlich befristetes Amnestieprogramm auf./enl/stb/kja