Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK fordert Einberufung einer Gläubigerversammlung der Anleiheinhaber der
DGAP-News: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. / Schlagwort(e):
Anleihe/Kapitalrestrukturierung
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK fordert Einberufung
einer Gläubigerversammlung der Anleiheinhaber der
29.04.2013 / 12:10
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SdK fordert Einberufung einer Gläubigerversammlung der Anleiheinhaber der
SolarWorld AG
Die SolarWorld AG hat am 24. Januar 2013 mitgeteilt, dass die Gesellschaft
auf Grundlage der Unternehmensplanung des laufenden und der kommenden Jahre
davon ausgeht, dass gravierende Einschnitte bei den Verbindlichkeiten der
Gesellschaft notwendig sind. Daraufhin wurden laut Presseberichten
Sanierungsberater mit der Erstellung eines Restrukturierungskonzeptes
beauftragt. Am 17. April wurde schließlich mitgeteilt, dass für das
Geschäftsjahr 2012 auf Basis des Einzelabschlusses der SolarWorld AG ein
Verlust nach Steuern in Höhe von minus EUR 520 Mio. bis minus EUR 550 Mio.
erwartet wird, womit die Gesellschaft ein negatives Eigenkapital ausweisen
würde.
Sanierung nur durch Einbeziehung der Anleihegläubiger möglich
Während der aktuellen Presseberichterstattung zufolge bereits mit Banken,
den Inhabern von Schuldscheindarlehen und Lieferanten Gespräche über eine
Sanierung der Gesellschaft geführt worden sind, ist die weitaus
bedeutendste Gläubigergruppe, die der Anleiheinhaber, bisher bei den
Gesprächen außen vor geblieben. Dies liegt aus Sicht der SdK
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) darin begründet, dass der
Großteil der Anleiheinhaber bisher anonym geblieben ist, und somit die
Gesellschaft keinen konkreten Ansprechpartner bezüglich der Einbeziehung
der Anleihen zur Verfügung hat. Die SdK hat daher die Gesellschaft
aufgefordert, kurzfristig eine Versammlung der Anleiheinhaber einzuberufen
und dort die Grundzüge des geplanten Sanierungskonzeptes den Anleiheinhaber
vorzustellen und dieses mit den Anleiheinhabern zu diskutieren. Ferner
sollte aus Sicht der SdK auf der Versammlung für die beiden außenstehenden
Anleihen gemeinsame Vertreter gewählt werden, welche im Sanierungsprozess
die Interessen der Anleiheinhaber vertreten können. Es kann nicht sein,
dass die SolarWolrd AG mit den Banken und anderen Gläubigern ein
Sanierungskonzept fertigt, ohne dass dabei die Interessen der
Anleihegläubiger berücksichtigt werden. Die SdK wird für die von ihr
vertretenen Stimmen keiner Sanierung nach dem Motto 'Friss oder Stirb', bei
dem die Sanierungslasten ungerecht zwischen den Gläubigergruppen verteilt
werden, zustimmen. Die SdK fordert daher den Vorstand der SolarWorld AG
auf, kurzfristig zu einer Gläubigerversammlung der Anleiheinhaber
einzuladen um somit eine Beteiligung der Anleiheinhaber am
Sanierungskonzept zu gewährleisten.
Kontakt:
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hackenstr. 7b
80331 München
Tel: 089 / 2020846-0
Fax: 089 / 2020846-10
E-Mail: info@sdk.org
Pressekontakt:
Daniel Bauer
Tel: 089 / 2020846-17
E-Mail: bauer@sdk.org
Ende der Finanznachricht
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29.04.2013 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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208905 29.04.2013
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29.04.2013 / 12:10
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SdK fordert Einberufung einer Gläubigerversammlung der Anleiheinhaber der
SolarWorld AG
Die SolarWorld AG hat am 24. Januar 2013 mitgeteilt, dass die Gesellschaft
auf Grundlage der Unternehmensplanung des laufenden und der kommenden Jahre
davon ausgeht, dass gravierende Einschnitte bei den Verbindlichkeiten der
Gesellschaft notwendig sind. Daraufhin wurden laut Presseberichten
Sanierungsberater mit der Erstellung eines Restrukturierungskonzeptes
beauftragt. Am 17. April wurde schließlich mitgeteilt, dass für das
Geschäftsjahr 2012 auf Basis des Einzelabschlusses der SolarWorld AG ein
Verlust nach Steuern in Höhe von minus EUR 520 Mio. bis minus EUR 550 Mio.
erwartet wird, womit die Gesellschaft ein negatives Eigenkapital ausweisen
würde.
Sanierung nur durch Einbeziehung der Anleihegläubiger möglich
Während der aktuellen Presseberichterstattung zufolge bereits mit Banken,
den Inhabern von Schuldscheindarlehen und Lieferanten Gespräche über eine
Sanierung der Gesellschaft geführt worden sind, ist die weitaus
bedeutendste Gläubigergruppe, die der Anleiheinhaber, bisher bei den
Gesprächen außen vor geblieben. Dies liegt aus Sicht der SdK
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) darin begründet, dass der
Großteil der Anleiheinhaber bisher anonym geblieben ist, und somit die
Gesellschaft keinen konkreten Ansprechpartner bezüglich der Einbeziehung
der Anleihen zur Verfügung hat. Die SdK hat daher die Gesellschaft
aufgefordert, kurzfristig eine Versammlung der Anleiheinhaber einzuberufen
und dort die Grundzüge des geplanten Sanierungskonzeptes den Anleiheinhaber
vorzustellen und dieses mit den Anleiheinhabern zu diskutieren. Ferner
sollte aus Sicht der SdK auf der Versammlung für die beiden außenstehenden
Anleihen gemeinsame Vertreter gewählt werden, welche im Sanierungsprozess
die Interessen der Anleiheinhaber vertreten können. Es kann nicht sein,
dass die SolarWolrd AG mit den Banken und anderen Gläubigern ein
Sanierungskonzept fertigt, ohne dass dabei die Interessen der
Anleihegläubiger berücksichtigt werden. Die SdK wird für die von ihr
vertretenen Stimmen keiner Sanierung nach dem Motto 'Friss oder Stirb', bei
dem die Sanierungslasten ungerecht zwischen den Gläubigergruppen verteilt
werden, zustimmen. Die SdK fordert daher den Vorstand der SolarWorld AG
auf, kurzfristig zu einer Gläubigerversammlung der Anleiheinhaber
einzuladen um somit eine Beteiligung der Anleiheinhaber am
Sanierungskonzept zu gewährleisten.
Kontakt:
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hackenstr. 7b
80331 München
Tel: 089 / 2020846-0
Fax: 089 / 2020846-10
E-Mail: info@sdk.org
Pressekontakt:
Daniel Bauer
Tel: 089 / 2020846-17
E-Mail: bauer@sdk.org
Ende der Finanznachricht
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