LUXEMBURG (dpa-AFX) - Der Europäische Gerichtshof befasst sich mit religiösen Symbolen am Arbeitsplatz. Die Luxemburger EuGH-Richter verhandelten am Dienstag über zwei ähnliche Fälle aus Belgien und Frankreich. Eine Rezeptionistin, die ein Kopftuch trägt, hat ihren belgischen Arbeitgeber verklagt. Dieser verbot seinen Angestellten, am Arbeitsplatz Zeichen politischer, philosophischer oder religiöser Überzeugungen zu tragen. Im französischen Fall wehrt sich eine Softwaredesignerin, die den islamischen Schleier trägt, gegen ihre Kündigung. Sie wurde entlassen, nachdem ein Kunde sich beschwert hatte. Die zuständigen Richter in Belgien und Frankreich haben die EuGH-Richter um Hilfe bei der Auslegung von EU-Recht gebeten. Die Urteile dürften erst in einigen Monaten fallen.