Eyenovia, Inc., ein auf pharmazeutische Präparate spezialisiertes Unternehmen, hat laut einer 8-K-Meldung bei der Securities and Exchange Commission eine bedeutende Vereinbarung abgeschlossen. Diese führte zur Ausübung bestehender Optionsscheine und wird voraussichtlich zur Ausgabe neuer Optionsscheine führen.
Am 16.01.2025 stimmte das Unternehmen einer Senkung des Ausübungspreises für zuvor ausgegebene Optionsscheine zu. Dies veranlasste einen institutionellen Investor, sämtliche dieser Optionsscheine für insgesamt 15.769.445 Stammaktien auszuüben.
Als Gegenleistung für die Ausübung dieser bestehenden Optionsscheine wird Eyenovia neue Optionsscheine der Serien A und B zum Kauf von Stammaktien ausgeben. Die Anzahl dieser neuen Optionsscheine entspricht 200% der durch die Ausübung der bestehenden Optionsscheine ausgegebenen Aktien. Diese neuen Optionsscheine, mit einem Ausübungspreis von 0,0659 US-Dollar pro Aktie, sollen nach Zustimmung der Aktionäre ausübbar werden. Diese Zustimmung wird auf einer Versammlung innerhalb von 120 Tagen nach der Ausgabe eingeholt.
Das Unternehmen rechnet mit einem Bruttoerlös von etwa 1 Million US-Dollar aus der Ausübung der bestehenden Optionsscheine. Diese Optionsscheine und die zugrunde liegenden Aktien wurden bereits im Rahmen einer früheren Form S-3 Registrierungserklärung registriert.
Die neuen Optionsscheine und alle damit verbundenen Aktien werden im Rahmen einer Privatplatzierung ausgegeben und unterliegen einer neuen Registrierungserklärung für den Wiederverkauf. Eyenovia verpflichtet sich, diese bis zum 28.02.2025 einzureichen und innerhalb von 120 Tagen danach wirksam werden zu lassen.
Eyenovia hat einer 30-tägigen Sperrfrist nach Ausgabe der neuen Optionsscheine zugestimmt, während der keine Stammaktien oder vergleichbaren Wertpapiere ausgegeben werden dürfen. Zusätzlich ist es dem Unternehmen für 90 Tage nach der Ausgabe der neuen Optionsscheine untersagt, sogenannte "Variable Rate Transactions" durchzuführen.
Chardan Capital Markets LLC fungierte als exklusiver Finanzberater für diese Transaktionen und erhält eine Gebühr basierend auf dem Bruttoerlös aus dem Anreizangebot. Die Ausgabe der neuen Optionsscheine und der bei ihrer Ausübung entstehenden Aktien erfolgt gemäß Abschnitt 4(a)(2) des Securities Act von 1933 in seiner geänderten Fassung, der unter bestimmten Bedingungen den Verkauf von Wertpapieren ohne Registrierung erlaubt.
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