Die Zweckgesellschaft Quetta Acquisition Corp (NASDAQ:QETA) hat kürzlich ihre Treuhandvereinbarung und Gründungsurkunde angepasst, um die Frist für den Abschluss einer Unternehmensfusion zu verlängern.
Diese Entscheidung fiel im Rahmen einer außerordentlichen Aktionärsversammlung am 10.01.2025, bei der die Anteilseigner einer Verlängerung der Fusionsfrist bis zum 10.10.2026 zustimmten.
Quetta Acquisition Corp erhält damit die Möglichkeit, die Frist monatlich zu verlängern, wobei insgesamt bis zu 21 Verlängerungen möglich sind. Für jede einmonatige Verlängerung wird das Unternehmen 60.000 US-Dollar in sein Treuhandkonto einzahlen. Sollte eine fällige Zahlung während des 21-monatigen Zeitraums nicht rechtzeitig erfolgen, steht dem Unternehmen eine 45-tägige Nachfrist zur Verfügung, um ausstehende Zahlungen zu begleichen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist müsste Quetta Acquisition Corp den Betrieb einstellen und in die Liquidation gehen.
Darüber hinaus haben die Aktionäre der Erweiterung der Akquisitionskriterien zugestimmt. Diese umfassen nun auch Unternehmen mit Hauptgeschäftstätigkeit in China, Hongkong und Macau. Diese Anpassung deutet auf ein gesteigertes Interesse des Unternehmens an potenziellen Fusionspartnern in diesen Regionen hin.
Im Zuge der Aktionärsversammlung wurden zudem 5.199.297 Aktien zurückgenommen, was die Mittel im Treuhandkonto des Unternehmens um etwa 55,15 Millionen US-Dollar reduzieren wird. Nach diesen Rücknahmen verbleiben rund 18,04 Millionen US-Dollar im Treuhandkonto, bei 3.747.748 ausstehenden Stammaktien.
Die Fristverlängerung verschafft Quetta Acquisition Corp zusätzlichen Spielraum, um einen geeigneten Fusionspartner zu finden und eine Unternehmensfusion erfolgreich abzuschließen. Dies unterstreicht das Engagement des Unternehmens, eine passende Übernahmemöglichkeit zu identifizieren.
Die hier präsentierten Informationen basieren auf einer offiziellen Pressemitteilung sowie der SEC-Einreichung von Quetta Acquisition Corp.
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