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Airlines beschweren sich bei der EU über Fluglotsenstreiks

Veröffentlicht am 24.07.2018, 14:02
© Reuters.  Airlines beschweren sich bei der EU über Fluglotsenstreiks
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Frankfurt/Brüssel (Reuters) - Die Fluggesellschaften IAG, Ryanair (IR:RYA), Easyjet (LON:EZJ) und Wizz Air haben sich bei der EU-Kommission über die Streiks der Fluglotsen in Frankreich beschwert.

Die Streiks schränkten das Grundprinzip der Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union ein, weil sie viele Flugausfälle und Verspätungen verursachten, erklärten die Unternehmen am Dienstag. Nicht nur Reisende von und nach Frankreich seien davon betroffen, sondern auch Passagiere in Flügen über das Land, erklärte Willie Walsh, Chef des britischen Luftfahrtkonzerns IAG, zu dem British Airways, Iberia, Air Lingus und Vueling gehören. Dies wirke sich besonders negativ auf Spaniens Tourismus und Wirtschaft aus. "Das Streikrecht muss gegen das Recht auf Freizügigkeit abgewogen werden." Ein Sprecher der EU-Kommission erklärte, die Beschwerde sei eingegangen und werde nun eingehend geprüft.

Im Juni gab es in Europa nach Daten von Eurocontrol anderthalb mal so viele Verspätungen wie vor einem Jahr. Das lag neben Streiks und Personalmangel in der Luftfahrtkontrolle zum Teil aber auch an schlechter Witterung. Wenn durch Lotsenstreiks oder technische Störungen die Flugsicherung eines Landes ausfällt, müssen die Maschinen Umwege fliegen, die den Airlines neben Verspätungen auch höhere Spritkosten einbrocken.

Das Streikrecht ist Kompetenz der EU-Mitgliedsländer. Die Airlines sehen dennoch Aussichten, dass die Brüsseler Behörde etwas unternehmen kann. Denn der französische Staat verstoße gegen EU-Recht, indem er bei Streiks keine Flüge über das Land ermögliche. "Wenn Griechenland und Italien von Streiks der Fluglotsen betroffen sind, können Überflüge weiterhin regulär durchgeführt werden", erklärte Ryanair-Chef Michael O'Leary. "Warum kann Frankreich nicht ebenso handeln?" Zudem betrachten die Unternehmen eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes von 1997 als Präzedenzfall: Die Kommission verklagte Frankreich nach Beschwerden Spaniens 1995, weil Obst- und Gemüseexporte aus dem Land durch französische Bauern blockiert wurden. Frankreich hätte nach dem EuGH-Urteil für freien Warenverkehr sorgen müssen.

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