FRANKFURT (dpa-AFX Broker) - Aktien von CTS Eventim (4:EVDG) haben ihren Rückschlag vom Donnerstag am Freitag mit plus 9,5 Prozent wieder wett gemacht. Unter Druck geraten waren die Papiere des Veranstalters und Ticketverkäufers nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH), wonach eine pauschale Gebühr in Höhe von 2,50 Euro für die elektronische Übermittlung einer Eintrittskarte zum Selbstausdrucken unzulässig sei. Eine zunächst positive Kursreaktion auf die Geschäftszahlen wurde dadurch ausradiert.
Analyst Volker Bosse von der Baader Bank bezeichnete die Kursreaktion auf das Urteil in einem aktuellen Kommentar als überzogen, auch wenn die Gefahr bestehe, dass sich andere europäische Gerichte den Bundestrichtern anschließen. Nach einer entsprechenden Entscheidung in Österreich sei die Lage nun in den zwei wichtigsten Märkten klar, so Bosse. Es fehlten noch Italien, Spanien und Skandinavien. Die rückwirkende Belastung in Höhe von fast 3,8 Millionen Euro dürfte als Sonderbelastung verbucht werden. Sie liege bei etwa 3 Prozent des Nettoergebnisses, rechnete der Experte vor. Mit einer künftig niedrigeren Gebühr könne CTS die Belastung wohl auch teilweise kompensieren.