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Amazon und Ebay sollen für Steuerbetrug beim Online-Handel haften

Veröffentlicht am 17.11.2017, 07:03
© Reuters. A view of the new Amazon logistic center with the company's logo in Dortmund
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Berlin (Reuters) - Internetkonzerne wie Amazon (NASDAQ:AMZN) oder Ebay sollen in Deutschland künftig haften, wenn bei Verkäufen über ihre Plattformen die Umsatzsteuer unterschlagen wird.

Die Betreiber seien dafür zuständig, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten würden, heißt es in einem der Nachrichtenagentur Reuters am Donnerstag vorliegenden 15-seitigen Bericht, den die Steuer-Abteilungsleiter der Finanzministerien von Bund und Ländern in dieser Woche vereinbart haben. Die neuen Regeln sollen sich demnach an den Vorschriften in Großbritannien orientieren.

© Reuters. A view of the new Amazon logistic center with the company's logo in Dortmund

Die Websites, auf denen Waren und Dienstleistungen angeboten werden, müssen demnach in ihrem Impressum vollständige Informationen inklusive der vergebenen Steuernummern vorweisen. Sollten sich die Anbieter, die auf den Plattformen agieren, in Drittstaaten aufhalten und für den deutschen Fiskus nicht erreichbar sein, wird als "ultima ratio" die Stilllegung der Website und die Löschung der Einträge über Suchmaschinen wie Google (NASDAQ:GOOGL) vorgeschlagen. Die Maßnahmen sollen beim Treffen der Finanzminister von Bund und Ländern am 30. November vereinbart werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf soll das Bundesfinanzministerium Anfang 2018 vorlegen.

An diesem Vorgehen dürfte sich auch im Falle einer Jamaika-Koalition nicht viel ändern. "Zur weiteren Bekämpfung des Umsatzsteuerbetruges beim Handel mit Waren im Internet werden wir gesetzliche Regelungen schaffen, um Betreiber von elektronischen Marktplätzen, die den Handel unredlicher Unternehmer über ihren Marktplatz nicht unterbinden, für die ausgefallene Umsatzsteuer in Anspruch zu nehmen", heißt es in dem Gesamtpapier der Sondierer von Union, FDP und Grünen, das Reuters vorlag.

Dem Fiskus entgehen die Einnahmen, weil Anbieter aus China oder anderen Drittländern bewusst oder unwissend die Umsatzsteuer von 19 Prozent in Deutschland nicht abführen, wenn sie Waren wie Smartphones auf Online-Plattformen anbieten. Der Schaden für den Staat dürfte sich Schätzungen zufolge auf Hunderte Millionen Euro belaufen.

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