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Anleger, aufgepasst: Drei kritische Fakten über Dividenden, die jeder unbedingt kennen sollte!

Veröffentlicht am 16.07.2020, 09:00
Anleger, aufgepasst: Drei kritische Fakten über Dividenden, die jeder unbedingt kennen sollte!
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Wer sich heute mit einer Geldanlage einen passiven Einkommensstrom aufbauen will, hat nicht sehr viele Möglichkeiten. Festverzinsliche Anlagen fallen aufgrund einer Rendite im kaum mehr messbaren Bereich hier schon einmal aus. Und was ist mit Immobilien? Hier kann man natürlich über Mieteinnahmen immer wiederkehrende Geldeingänge herbeiführen. Doch es ist am Anfang erst einmal eine hohe Investitionssumme nötig, um eine geeignete Immobilie zu erwerben.

Aber es gibt ja noch eine andere Möglichkeit, die schon viele Anleger nutzen. Und zwar sich über Aktien an Unternehmen zu beteiligen, die eine Dividende zahlen. Denn mit den Ausschüttungen kann man sich relativ einfach einen schönen, regelmäßigen Geldfluss generieren. Doch es gibt drei Dinge über diese Art der Gewinnausschüttung, über die man Bescheid wissen sollte, wenn man keine bösen Überraschungen erleben will.

Die Sache mit dem Dividendenabschlag Ein Umstand, den es bei einer Investition in Dividendenaktien zu beachten gilt, ist der sogenannte Dividendenabschlag. Was hat es nun damit auf sich? Die Ausschüttung an die Aktionäre zahlt ein Unternehmen ja in der Regel aus seinem Gewinn. Damit wird sozusagen ein Teil des Firmenvermögens an die Anteilseigner verteilt. Und somit verringert sich der Firmenwert im Moment der Ausschüttung genau um diesen Betrag. Dies hat für die Aktie des betreffenden Konzerns zur Folge, dass an diesem Tag (dem Ex-Dividendendatum) ein Kursabschlag genau in der Höhe der Dividendenzahlung vorgenommen wird.

Dies muss man natürlich unbedingt wissen. Für einen Investor ist es nämlich erst einmal ein Nullsummenspiel, da die entsprechenden Aktien ja jetzt also „ex Dividende“ gehandelt werden. Und dadurch hat sich nun der Kurs seiner Aktien genau um den Betrag reduziert, den er gerade als Dividende erhalten hat. Diesen Aspekt sollte man also auf jeden Fall berücksichtigen, damit es nicht etwa zu Missverständnissen bei den Dividendenzahlungen kommt.

Die Ausschüttung kann nicht garantiert werden Bei seinen Anlageentscheidungen sollte man auf jeden Fall beachten, dass die Zahlung einer Dividende von keiner Aktiengesellschaft zugesichert wird. Bei deutschen Unternehmen wird in der Regel einmal im Jahr festgelegt, ob und in welcher Höhe eine Gewinnbeteiligung an die Anteilseigner gezahlt wird.

Dabei gibt es im Vorfeld den sogenannten Dividendenvorschlag. Über diesen wird dann auf der Hauptversammlung des jeweiligen Unternehmens abgestimmt. Und wenn die Dividende auch in der vorgeschlagenen Höhe abgesegnet wurde, erfolgt dann die Auszahlung der Ausschüttung an die Aktionäre. Und zwar am dritten auf die Hauptversammlung folgenden Geschäftstag.

In diesem Jahr merkt man es besonders stark, dass die Dividende nicht garantiert ist. Denn im Zuge der Coronapandemie mussten viele Konzerne ihre Ausschüttung senken oder sogar ganz streichen. Zu den Firmen, die dieses Jahr keine Dividende überweisen werden, zählen zum Beispiel die Lufthansa (DE:LHAG) (WKN: 823212), der Flughafenbetreiber Fraport (DE:FRAG) (WKN: 577330) oder die Großbank HSBC (WKN: 923893).

Achtung Doppelbesteuerung Auch auf diesen Aspekt möchte ich noch kurz eingehen. Es dürfte ja jedem bekannt sein, dass in Deutschland auf Kapitalerträge Steuern zu entrichten sind. Setzt man als Dividendeninvestor bei seinen Investitionen auch auf internationale Aktien, kann es sogar sein, dass man sich unter Umständen mit dem Thema Doppelbesteuerung auseinandersetzen muss.

Von vielen Ländern wird nämlich eine Quellensteuer auf Dividendenzahlungen erhoben. Und diese wird, wie es der Name schon vermuten lässt, direkt an der Quelle einbehalten. Doch leider ist es hierzulande so geregelt, dass die Quellensteuer anderer Länder nur bis zu einer Höhe von 15 % auf die deutsche Kapitalertragssteuer anrechenbar ist.

Fällt die ausländische Quellensteuer allerdings höher aus und beträgt wie beispielsweise in der Schweiz 35 %, dann bleibt man als Investor auf der Differenz sitzen. Es ist natürlich möglich, sich einen Teil der Quellensteuer von den einzelnen Ländern zurückzuholen. Aber dies lohnt sich meist nur bei größeren Beträgen. Von den Finanzinstituten werden dafür nämlich teilweise recht hohe Gebühren verlangt. Und wer es auf eigene Faust versucht, wird mitunter feststellen, dass sich dies als sehr aufwendig erweisen kann.

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Andre Kulpa besitzt keine der erwähnten Aktien. The Motley Fool besitzt keine der erwähnten Aktien.

Motley Fool Deutschland 2020

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