Banken profitieren von falschen Wertstellungen und überhöhten Zinsen
im Zahlungsverkehr: Sachverständiger schätzt Schaden für deutsche
Unternehmen auf einen Milliarden-Betrag
Hamburg (ots) - Rechtswissenschaftler wirft Banken 'vorsätzliche
Falschbuchungen' vor
Hamburg, 25. September 2012 - Deutsche Unternehmen sollen von
ihren Hausbanken und Sparkassen beim Zahlungsverkehr häufig
übervorteilt worden sein. Verspätete Gutschriften und überhöhte
Zinsen beim Kontokorrent sollen sich pro Jahr nach Einschätzung des
Sachverständigen Hans Peter Eibl auf einen Milliarden-Betrag
summieren. Wie das Wirtschaftsmagazin 'impulse' (Ausgabe 10/2012, EVT
27. September) weiter berichtet, sind vor deut¬schen Gerichten
zahlreiche Schadensersatz-Verfahren anhängig, die sich alle um
falsche Wertstellungen auf Firmenkonten und auch um teils fragwürdig
überhöhte Kreditzinsberechnungen drehen.
Für den Kontenprüfer Eibl hat dieses Vorgehen Methode und ist bei
weitem nicht die Ausnahme, sondern eher die Regel: 'Ich mache diesen
Job jetzt seit fast 25 Jahren und hatte in diesem Zeitraum gerade mal
einen Kunden, bei dem sämtliche Konten korrekt geführt waren.'
Insgesamt habe er rund 500 Fälle bearbeitet und der Schaden habe im
Schnitt für die Unternehmen bei 100.000 Euro gelegen.
Rechtsexperten hegen gar den Verdacht, dass einigen Banken
Wertstellungen vorsätzlich falsch vornähmen. Der Professor für
Rechtswissenschaften Bernhard Kramer rechnet schon bald mit
Strafprozessen: 'Es liegt auf der Hand, dass falsche Wertstellungen
über längere Zeiträume hinweg meist keine technischen Fehler, sondern
vorsätzliche Falschbuchungen sind.' Ein Vorwurf, den die Banken
bestreiten.
Die wenigsten Unternehmer ahnen jedoch, dass sie von diesen
schleichenden Verlusten betroffen sein könnten, weil der Schaden pro
Vorgang so gering ist, dass er kaum auffallen kann. Erhält eine Bank
beispielsweise 1.000 Euro zur Überweisung, schreibt diesen Betrag
aber erst einen Tag später auf dem Empfängerkonto zinswirksam gut,
liegt der Schaden bei gerade einmal 20 Cent, wenn das Institut acht
Prozent Zinsen verlangt. Doch diese Kleinstbeträge summieren sich
schnell zu Millionen-Summen.
Originaltext: impulse, G+J Wirtschaftsmedien
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/8327
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_8327.rss2
Pressekontakt:
Joachim Haack, Sprecher G+J Wirtschaftsmedien,
c/o PubliKom Kommunikationsberatung GmbH
Telefon: +49-40-39-92-72-0, E-Mail: jhaack@publikom.com
im Zahlungsverkehr: Sachverständiger schätzt Schaden für deutsche
Unternehmen auf einen Milliarden-Betrag
Hamburg (ots) - Rechtswissenschaftler wirft Banken 'vorsätzliche
Falschbuchungen' vor
Hamburg, 25. September 2012 - Deutsche Unternehmen sollen von
ihren Hausbanken und Sparkassen beim Zahlungsverkehr häufig
übervorteilt worden sein. Verspätete Gutschriften und überhöhte
Zinsen beim Kontokorrent sollen sich pro Jahr nach Einschätzung des
Sachverständigen Hans Peter Eibl auf einen Milliarden-Betrag
summieren. Wie das Wirtschaftsmagazin 'impulse' (Ausgabe 10/2012, EVT
27. September) weiter berichtet, sind vor deut¬schen Gerichten
zahlreiche Schadensersatz-Verfahren anhängig, die sich alle um
falsche Wertstellungen auf Firmenkonten und auch um teils fragwürdig
überhöhte Kreditzinsberechnungen drehen.
Für den Kontenprüfer Eibl hat dieses Vorgehen Methode und ist bei
weitem nicht die Ausnahme, sondern eher die Regel: 'Ich mache diesen
Job jetzt seit fast 25 Jahren und hatte in diesem Zeitraum gerade mal
einen Kunden, bei dem sämtliche Konten korrekt geführt waren.'
Insgesamt habe er rund 500 Fälle bearbeitet und der Schaden habe im
Schnitt für die Unternehmen bei 100.000 Euro gelegen.
Rechtsexperten hegen gar den Verdacht, dass einigen Banken
Wertstellungen vorsätzlich falsch vornähmen. Der Professor für
Rechtswissenschaften Bernhard Kramer rechnet schon bald mit
Strafprozessen: 'Es liegt auf der Hand, dass falsche Wertstellungen
über längere Zeiträume hinweg meist keine technischen Fehler, sondern
vorsätzliche Falschbuchungen sind.' Ein Vorwurf, den die Banken
bestreiten.
Die wenigsten Unternehmer ahnen jedoch, dass sie von diesen
schleichenden Verlusten betroffen sein könnten, weil der Schaden pro
Vorgang so gering ist, dass er kaum auffallen kann. Erhält eine Bank
beispielsweise 1.000 Euro zur Überweisung, schreibt diesen Betrag
aber erst einen Tag später auf dem Empfängerkonto zinswirksam gut,
liegt der Schaden bei gerade einmal 20 Cent, wenn das Institut acht
Prozent Zinsen verlangt. Doch diese Kleinstbeträge summieren sich
schnell zu Millionen-Summen.
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