KÖLN (dpa-AFX) - Der Pilotenstreik bei der Lufthansa (XETRA:LHAG) ist auch nach Auffassung des Arbeitsgerichts Köln rechtens. Der Ausstand sei verhältnismäßig und verfolge auch keine unzulässigen Streikziele, urteilten die Kölner Arbeitsrichter am Dienstagabend. Zuvor hatte bereits das Arbeitsgericht in Frankfurt/Main einen Antrag der Fluggesellschaft auf eine Einstweilige Verfügung zur Aussetzung des Streiks abgewiesen.
Die Lufthansa will in Berufung gehen. Das Hessische Landesarbeitsamt als nächste Instanz setzte eine Verhandlung in Frankfurt für Mittwochvormittag um 10.30 an. Damit wird der Streik am selben Tag zunächst nicht mehr zu verhindern sein.