FRANKFURT (BaFin) -
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Gesellschaft Bit Money House keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt. Die Inhalte auf ihrer Website bitmoneyhouse.com rechtfertigen die Annahme, dass die Bit Money House unerlaubt Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen in Deutschland betreibt.
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