FRANKFURT (BaFin) -
Die BaFin hat am 14. Februar 2022 zwei Geschäftsleiter eines ihrer Aufsicht unterstehenden Kreditinstituts wegen Verstößen gegen § 25a Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG) verwarnt. Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund von § 60b KWG.
Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (28.03.2022)