FRANKFURT (BaFin) -
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 18. Februar 2022 gegenüber der SECB Swiss Euro Clearing Bank GmbH zusätzliche Eigenmittelanforderungen nach § 6c Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 KWG angeordnet. Grund für die Maßnahme ist ein Verstoß gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Abs. 1 und des § 25b Abs. 1 S. 2 KWG. Eine Sonderprüfung hatte ergeben, dass die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Abs. 1 KWG und des § 25b Abs. 1 S. 2 KWG nicht in allen geprüften Bereichen gegeben war.
Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (24.03.2022)