Karlsruhe, 16. Feb (Reuters) - Urlauber und Geschäftsleute müssen nach einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) weiter bereits bei der Buchung eines Fluges den gesamten Preis zahlen. Die Praxis stelle keine unangemessene Benachteiligung der Fluggäste dar, entschied der BGH am Dienstag. Eine Vertragsgestaltung, bei der der Ticketpreis erst bei Ankunft am Zielort fällig würde, wäre beim Massengeschäft der Passagierluftfahrt nicht praktikabel. Die Richter wiesen damit Klagen der Verbraucherzentrale NRW gegen die deutschen Fluggesellschaften TUIfly TUIT.L , Lufthansa LHAG.DE und der Condor ab. Die Vorinstanzen hatten branchenübliche Vorkassezahlungen unterschiedlich bewertet, weshalb das höchste deutsche Zivilgericht angerufen worden war. Der Luftfahrt-Lobbyverband BDL begrüßte das Urteil. Durch die Zahlung des Tickets bei der Buchung werde den Unternehmen die nötige Planungssicherheit gegeben, um effizient arbeiten zu können.
Die Juristen beschäftigten sich zudem mit der Frage, ob bei der Buchung einer Flugreise eine Anzahlung von 20 Prozent des Preises angemessen wäre, der Rest wäre kurz vor Reiseantritt fällig. Bei Pauschalreisen ist das nach einem BGH-Urteil von Ende 2014 der Fall. Bei Flügen ist dies nach Ansicht des BGH jedoch nicht praktikabel, da dafür die weltweit übliche Zahlungsabwicklung umgestellt werden müsste.