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BGH stärkt Designrechte-Inhaber gegen Produkt-Piraten

Veröffentlicht am 05.11.2015, 17:31
Aktualisiert 05.11.2015, 17:40
© Reuters.  BGH stärkt Designrechte-Inhaber gegen Produkt-Piraten

Karlsruhe, 05. Nov (Reuters) - Hersteller von Designer-Produkten können künftig schneller gegen ausländische Anbieter von Plagiaten vorgehen. Die Inhaber der Markenrechte müssten nicht mehr warten, bis die Waren in der EU tatsächlich verkauft würden, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe. Sie könnten nun schon die Werbung für Nachahmerprodukte verbieten lassen. Es genüge, wenn Verbraucher in Deutschland damit zum Kauf angeregt würden, erklärte der 1. Zivilsenat des BGH. (Az. I ZR 91/11, I ZR 76/11 und I ZR 88/13).

Der Einrichtungshersteller Knoll, der Möbel im Bauhaus-Stil herstellt und weltweit verkauft, klagte damit erfolgreich gegen die italienische Firma Dimensione Direct Sales. Dimensione verkauft europaweit Designmöbel im Direktvertrieb und wirbt dafür im Internet sowie in Tageszeitungen und Zeitschriften in Deutschland. Knoll gehören die Nutzungsrechte an Bauhaus-Möbeln nach Entwürfen der Designer Marcel Breuer und Ludwig Mies van der Rohe. Das Unternehmen hatte in den Dimensione-Produkten zum Teil Nachahmungen des Bauhaus-Designs erkannt.

Das Urteil hat nach Einschätzung des Urheberrechtsexperten Andreas Freitag von der Hamburger Kanzlei FPS Signalwirkung. "Hersteller von Designerprodukten haben künftig eine bessere Handhabe gegen ausländische Hersteller von Nachahmungsprodukten, die sich darauf spezialisiert hatten, Lücken auszunutzen", sagte er der Nachrichtenagentur Reuters.

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