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Brüssel verzögert Vorschlag zu Haftpflicht für Akw-Betreiber

Veröffentlicht am 11.03.2016, 18:34
Aktualisiert 11.03.2016, 18:35
© Reuters.  Brüssel verzögert Vorschlag zu Haftpflicht für Akw-Betreiber

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die EU-Kommission verschleppt einen schon vor Jahren angekündigten Vorschlag für eine europäische Haftpflichtregelung für Kernkraftwerks-Betreiber. Der damalige EU-Energiekommissar Günther Oettinger wollte eigentlich bereits 2013 einen Gesetzentwurf dazu vorlegen. Eine Sprecherin der Brüsseler Behörde teilte am Freitag auf Anfrage mit: "Der Zeitplan steht noch nicht fest, da die Kommission sich zuerst auf Fragen der nuklearen Sicherheit konzentriert."

Damit bestätigte sie einen Bericht der "Stuttgarter Zeitung" (Samstagsausgabe). Das Thema sei "sehr wichtig" und werde weiter "erwogen", sagte die Sprecherin.

Der Gesetzvorschlag sollte nach damaligen Angaben Akw-Betreiber in die Pflicht nehmen, damit Opfer eines möglichen Atomunfalls in Europa entschädigt werden können beziehungsweise die Kosten dafür nicht beim Steuerzahler abgeladen werden.

In Deutschland sind Schäden bis 2,5 Milliarden Euro dem Bericht der Zeitung zufolge abgedeckt, danach haftet das Unternehmen mit seinem Vermögen. Der originäre Schaden bei der Atomkatastrophe im japanischen Fukushima 2011 betrug nach Schätzungen mehr als 200 Milliarden US-Dollar (knapp 180 Milliarden Euro) - allerdings auch durch Erdbeben und Tsunami.

Auch im neuen Atombericht, der in den nächsten Wochen vorgestellt werden soll, geht die EU-Kommission das Thema nach Informationen des Blattes nicht an. Im Entwurf des Berichts sei von der ursprünglich geplanten Versicherungspflicht keine Rede mehr - vielmehr nur von einem Investitionsbedarf für neue Atomkraftwerke von rund 500 Milliarden Euro bis 2050.

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