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Deutsche Verlage verklagen erneut Google

Veröffentlicht am 05.01.2016, 16:04
Aktualisiert 05.01.2016, 16:10
© Reuters.  Deutsche Verlage verklagen erneut Google
GOOGL
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SPRGn
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Berlin, 05. Jan (Reuters) - Der Streit zwischen deutschen Verlagen und Google GOOGL.O um die Veröffentlichung von Pressetexten im Internet geht juristisch in die nächste Runde. Die Verleger reichten erwartungsgemäß Klage gegen den US-Technologiekonzern ein, wie am Dienstag die VG Media mitteilte, in der die Verleger zusammengeschlossen sind. Die Pressehäuser begründeten ihren Schritt damit, dass der US-Suchmaschinenriese wie bisher nicht für die Nutzung von Presseerzeugnissen zahlen wolle. "Daher ist der Weg einer Zivilklage vor dem zuständigen Gericht die einzige Möglichkeit, das Presseleistungsschutzrecht gegen Google durchzusetzen", sagte ein VG-Media-Sprecher zu Reuters. Von dem US-Konzern war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.

Im Kern dreht sich der Streit um das seit August 2013 geltende Leistungsschutzrecht. ID:nL5N11V1HL Auf der einen Seite stehen Verlage wie Axel Springer SPRGn.DE , die für die Verwertung ihrer Pressetexte im Internet Geld sehen wollen. Suchmaschinen wie Marktführer Google wollen aber nicht zahlen. Sie argumentieren, dass die Pressehäuser bei ihren Werbeeinnahmen von den Amerikanern profitieren, da Google & Co Internetnutzer auf die Seiten der Verlage weiterleiten.

Im Oktober war eine Art Schlichtung gescheitert, denn beide Konfliktparteien widersprachen dem Einigungsvorschlag der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). ID:nL8N12R39N Deshalb geht der Streit nun vor Gericht weiter. Fachleuten rechnen mit einem langjährigen juristischen Streit. Die Verleger haben bereits eine andere Klage gegen Google angestrengt, über die im Februar verhandelt wird. Hier geht es darum, ob Google seine Marktmarkt missbraucht.

Als Geburtsfehler gilt Kritikern, dass das Gesetz nicht genau definiert, was vom Leistungsschutz gedeckt ist und wann Geld fließen sollte. Die Bundesregierung hatte jüngst offengelassen, wann sie - wie im Koalitionsvertrag angekündigt - das Gesetzes auf seine Wirksamkeit überprüfen wolle. Man behalte sich vor, den dafür "geeigneten Zeitpunkt zu bestimmen", hieß es.

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