Brüssel (Reuters) - Im Kampf gegen Steuervorteile für Internet-Riesen verdonnert die Europäische Union den US-Konzern Amazon (NASDAQ:AMZN) zu einer Steuernachzahlung von einer Viertelmilliarde Euro.
Luxemburg habe der dort angesiedelten Europa-Zentrale von Amazon unzulässige Steuervorteile von 250 Millionen Euro eingeräumt, teilte die EU-Kommission am Mittwoch mit. Das sei nach den EU-Beihilfevorschriften verboten, weil Amazon wesentlich weniger Steuern habe zahlen müssen als andere Unternehmen. "Dadurch wurden fast drei Viertel der Gewinne von Amazon nicht besteuert", sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. Die unzulässigen Beihilfen müsse Luxemburg nun von dem Unternehmen zurückfordern. Amazon bestreitet die Vorwürfe.
Mit der Entscheidung der Kommission endet eine drei Jahre lange Untersuchung. Im Mittelpunkt stand dabei, ob Amazon mit einem luxemburgischen Steuerentscheid aus dem Jahr 2003 in unfairer Weise begünstigt wurde. Die EU geht derzeit verstärkt gegen US-Unternehmen vor, die in der Union wenig oder keine Steuern zahlen.
EU SCHALTET IN APPLE-FALL GERICHT EIN
Amazon beschäftigt 1500 Menschen in Luxemburg und ist damit einer der größten Arbeitgeber des Großherzogtums. In Europa arbeiten 50.000 Personen für den Konzern aus Seattle. Die nun verhängte Zahlung wird die Bilanz des von Jeff Bezos geführten Unternehmens nicht schwer belasten: 2016 erzielte Amazon 2,4 Milliarden Dollar Gewinn - bei Umsätzen von 136 Milliarden Dollar.
Amazon sieht sich zu unrecht im Fadenkreuz von Brüssel. "Wir sind der Ansicht, dass Amazon keine Sonderbehandlung von Luxemburg erhalten hat und wir Steuern in vollem Einklang mit dem luxemburgischen und internationalen Steuerrecht bezahlt haben", sagte ein Konzernsprecher. Eine Berufung werde geprüft.
Gleichzeitig verwies die Brüsseler Behörde den prominenten Apple-Steuerfall verwies sie an die Justiz. Irland habe anders als von der Kommission 2016 entscheiden, 13 Milliarden Euro an unrechtmäßigen staatlichen Beihilfen noch nicht von Apple (NASDAQ:AAPL) zurückgefordert. Deshalb gehe die Sache an den Europäischen Gerichtshof.