Die EU hat Einspruch gegen die Einschätzung der Welthandelsorganisation (WTO) eingelegt, den europäischen Flugzeugbauer Airbus (PA:AIR) mit unrechtmäßiger Subventionen versorgt zu haben. "Bedeutende Aspekte" der WTO-Vorwürfe könnten als "nicht ausreichend angesehen werden", begründete die EU-Kommission ihren Einspruch am Donnerstag in einer Mitteilung.
Konkret listete die Kommission drei Punkte auf, in denen sie nicht mit den WTO-Anschuldigungen übereinstimmt. Anders als die WTO sieht die EU-Kommission die beanstandeten Zahlungen als bereits beendet an und beklagt eine ungenaue Definition von Subventionen. Sie wirft der WTO außerdem eine fehlerhafte Bewertung der Schäden vor, die dem US-Flugzeugbauer und größten Airbus-Konkurrenten Boeing (NYSE:BA) aufgrund der EU-Hilfen an Airbus entstanden sein sollen.
Die WTO hatte der EU, Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Spanien am 22. September ihre Bedenken mitgeteilt. Die EU hatte 20 Arbeitstage Zeit, Einspruch gegen die Vorwürfe einzulegen. Über das weitere Vorgehen muss nun wieder die WTO entscheiden.
Die USA und die EU streiten sich seit mittlerweile mehr als 15 Jahren um Subventionen für die Luftfahrtbranche. Bei der WTO ist derzeit auch ein Verfahren anhängig, in dem Airbus den USA illegale Beihilfen für Boeing zur Last legt.