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EuGH erlaubt Datenspeicherung - Piratenpolitiker blitzt ab

Veröffentlicht am 19.10.2016, 15:49
© Reuters. Man types on computer keyboard in this illustration picture
DTEGn
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Frankfurt (Reuters) - Der Bund darf nach einem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) bestimmte Daten von Besuchern auf seinen Web-Seiten speichern.

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Die Praxis, Internet-Protokolldaten aufzubewahren, um Cyberangriffe abzuwehren, sei rechtens, teilte der EuGH am Mittwoch in Luxemburg mit. Allerdings handle es sich in dem Fall um personenbezogene Daten, anhand derer einzelne Nutzer später identifiziert werden könnten. Sie müssten deshalb besonders geschützt werden.

In der Entscheidung geht es konkret um sogenannte dynamische Internet-Adressen, mit denen jeder Computer im Web sich gegenüber anderen eindeutig ausweist. Damit wird wie bei Hausnummern sichergestellt, dass (Daten-)Pakete beim richtigen Empfänger landen. Die Internet-Anschriften werden von Netzbetreibern wie der Telekom (DE:DTEGn) und 1&1 bei jedem Einwählen von Zuhause neu vergeben. Damit wissen nur die Telekom-Unternehmen, wann welcher Kunde mit welcher Adresse im Datennetz unterwegs war. Nach außen hin sind die Nutzer de facto anonym. Strafverfolgungsbehörden haben aber die Möglichkeit, bei Rechtsverstößen Namen und Anschrift der Nutzer einzusehen.

Geklagt hatte der Fraktionsvorsitzende der Piratenpartei in Schleswig-Holstein, Patrick Breyer. Er hatte argumentiert, dass Bürger sich wegen der Speicherung von Zugangsinformationen im Netz stets beobachtet fühlen müssen. Die Entscheidung des höchsten europäischen Gerichts kritisierte der Politiker: "Damit werden Internetanbieter uns im Netz weiterhin auf Schritt und Tritt verfolgen und Informationen über unsere privaten Interessen und Vorlieben sammeln und weitergeben." Nun müsse die EU-Kommission tätig werden und ein klares Verbot der massenhaften Protokollierung auf den Weg bringen.

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