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EuGH pocht auf alleinige Zuständigkeit bei EU-Regelverletzungen

Veröffentlicht am 08.05.2020, 14:38
Aktualisiert 08.05.2020, 14:42
© Reuters.

Frankfurt, 08. Mai (Reuters) - Drei Tage nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) seine alleinige Zuständigkeit bei Fragen einer EU-Rechtsverletzung von europäischen Institutionen betont. "Um die einheitliche Anwendung des Unionsrechts zu wahren, ist nur der zu diesem Zweck von den Mitgliedstaaten geschaffene EuGH befugt, festzustellen, dass eine Handlung eines Unionsorgans gegen Unionsrecht verstößt", erklärte der EuGH am Freitag in Luxemburg. Die nationalen Gerichte seien demgegenüber verpflichtet, die volle Wirksamkeit des Unionsrechts zu garantieren. "Nur so bleibt die Gleichheit der Mitgliedstaaten in der von ihnen geschaffenen Union gewahrt," erklärte der EuGH.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte am Dienstag die billionschweren Aufkäufe von Staatsanleihen der Euro-Länder durch die Europäischen Zentralbank (EZB) als teilweise verfassungswidrig eingestuft. Mit seinem Urteil stellte sich das deutsche Verfassungsgericht gegen den EuGH, der Ende 2018 in seiner Entscheidung zu dem Ergebnis kam, dass die Käufe nicht gegen das EU-Recht verstoßen.

Aus Sicht des EuGH könnten unterschiedliche Ansichten der Gerichte in den EU-Staaten, ob eine Handlung gegen EU-Recht verstößt oder nicht, die Rechtssicherheit beeinträchtigen. Die Einheit der Rechtsordnung in der EU könne dadurch gefährdet werden. Darüber hinaus will sich der EuGH nicht weiter zu dem Urteil aus Karlsruhe äußern.

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