Brüssel (Reuters) - Die EU-Kommission zieht gegen Deutschland wegen der Gewässerverunreinigung durch Nitrat vor Gericht.
Die Bundesregierung habe es versäumt, strengere Maßnahmen zu ergreifen, obwohl die Nitrat-Belastung gestiegen sei, begründete die Brüsseler Behörde am Donnerstag die Anrufung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH). Deutschland habe zudem seine Rechtsvorschriften nicht an die EU-Regeln angepasst.
Ein Sprecher des Bundesumweltministeriums sagte, die Regierung arbeite bereits an einer Änderung der maßgeblichen Düngeverordnung. In dem neuen Entwurf seien weitreichende Verbesserungen für Umwelt- und Naturschutz enthalten. Einige Kritikpunkte der EU-Kommission beruhten möglicherweise auf Missverständnissen. Nitrat wird als Düngemittel eingesetzt. Der Grenzwert darf laut EU-Richtlinie in oberirdischen Gewässern 50 Milligramm pro Liter nicht überschreiten. Die EU-Kommission warnte, dass die Verunreinigung sowohl im Grundwasser als auch in Flüssen, Seen sowie der Ostsee zunehme.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) forderte eine zügige Reduzierung der Nitrat-Konzentration, da die steigende Belastung die Versorgung mit einwandfreiem Trinkwasser für die Bevölkerung technisch aufwendiger und damit teurer mache. Durch die neuen Bestimmungen dürften am Ende nicht die kommunalen Wasserversorger die Kosten tragen, die durch die Landwirtschaft verursacht würden.