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Europäischer Gerichtshof kippt deutsche Arznei-Preisbindung

Veröffentlicht am 19.10.2016, 15:38
© Reuters. A man walks past a pharmacy in Berlin
BAYGN
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- von Hans-Edzard Busemann und Reinhard Becker

Berlin (Reuters) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) mischt die Karten im deutschen Medikamentenmarkt neu: Die Luxemburger Richter kassierten am Mittwoch die hierzulande geltende Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneien für Versandapotheken mit Sitz im EU-Ausland.

Die Regelung sei eine nicht gerechtfertigte Beschränkung des freien Warenverkehrs. Während der deutsche Apotheken-Verband ABDA mit Entsetzen auf das Urteil reagierte, sprach die niederländische Versandapotheke DocMorris von einem "guten Tag für Patienten" und kündigte einen verschärften Preiswettbewerb an. Dieser drohe auf dem Rücken der Verbraucher ausgetragen zu werden, warnte der Pharmagroßhändler Sanacorp: "Das EuGH-Urteil reißt die Grundfesten der Arzneimittelversorgung in Deutschland ein. Oma Erna hat am Ende die Zeche zu zahlen."

Das Bundesgesundheitsministerium teilte mit, das Urteil und dessen Konsequenzen würden nun geprüft. (AZ:C-148/15) Gegen die Preisbindung geklagt hatten die Deutsche Parkinson Vereinigung und die deutsche Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs. Die Selbsthilfeorganisation warb bei ihren Mitgliedern für eine Kooperation mit DocMorris, die für Mitglieder beim Bezug von Medikamenten verschiedene Boni vorsah. Nach Ansicht der deutschen Wettbewerbshüter verstößt das Bonussystem gegen die Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente.

RICHTER SEHEN BENACHTEILIGUNG AUSLÄNDISCHER APOTHEKEN

Die Luxemburger Richter sehen in der Preisbindung unter anderem eine Behinderung ausländischer Apotheken beim Zugang zum deutschen Markt. Denn gerade für Versandapotheken sei die Preisgestaltung ein wichtiger Wettbewerbsfaktor im Vergleich zu ortsansässigen Anbietern, die ihren Kunden eine individuelle Beratung anböten und wo Arzneien sofort zu erhalten seien. Das Argument der Beklagten, die Preisbindung stelle eine flächendeckende Versorgung mit Apotheken und damit medizinischer Versorgung sicher, kann der EuGH nicht nachvollziehen: Es sei im Gegenteil zu erwarten, dass sich bei einem höheren Preiswettbewerb Apotheker auch in Gegenden niederließen, in denen wegen der geringeren Anzahl an Verkaufsstellen höhere Preise verlangt werden könnten.

Die Spitzenorganisation der deutschen Apotheker sieht das Urteil mit Sorge: "Es kann nicht sein, dass sich ausländische Anbieter die Rosinen herauspicken und uns den Rest des Kuchens in der Fläche überlassen. Das wäre eine unglückliche Situation", sagte ABDA-Sprecher Reiner Kern. Kleine und eher umsatzschwache Apotheken seien vielerorts für die Versorgung der Kunden in der Fläche wichtig. "Wir möchten nicht, dass solche Apotheken durch eine drastische Veränderung des Wettbewerbs, der primär über den Preis ausgetragen wird, gefährdet werden."

ABDA-Präsident Friedemann Schmidt forderte, die Bundesregierung müsse aktiv werden: "Eine Lösung wäre ein Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln in Deutschland." Handlungsbedarf sieht auch Reiner Münker von der Wettbewerbszentrale, denn durch das Urteil seien deutsche Medikamentenverkäufer benachteiligt: "Die Apotheken in Deutschland müssen sich an die Preisbindung für rezeptpflichtige Arzneimittel halten, während ausländische Apotheken Kunden in Deutschland Rabatte gewähren dürfen." Der Gesetzgeber müsse nun gleiche Wettbewerbsbedingungen für Apotheken im In- und Ausland herstellen. Eine Sprecherin des Leverkusener Pharma- und Chemiekonzerns Bayer (DE:BAYGN) erklärte: "Wir sind auf die Reaktion des deutschen Gesetzgebers gespannt."

© Reuters. A man walks past a pharmacy in Berlin

CDU-POLITIKERIN BRINGT VERSANDHANDELSVERBOT INS SPIEL

Erste Überlegungen zu Konsequenzen aus dem Urteil äußerte die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Michalk: Inhabergeführten Apotheken dürften keine Wettbewerbsnachteile entstehen. "Vor diesem Hintergrund erscheint ein Versandhandelsverbot für deutsche Arzneimittel überlegenswert."

DocMorris-Chef Olaf Heinrich sagte indes: "Wir freuen uns sehr über die Rechtsprechung des EuGH." Sein Unternehmen habe den Kunden Boni auf Rezept stets "zulasten der eigenen Marge" gewährt. Chronisch kranke Menschen mit einem hohen und regelmäßigen Medikamentenbedarf würden so jährlich um mehrere Hundert Euro entlastet: "Der Patient spart, das Gesundheitssystem wird nicht belastet." Das Urteil wird nach seinen Angaben das Wachstum von DocMorris beflügeln. Im Versandhandel seien zweistellige Wachstumsraten möglich.

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