BERLIN (dpa-AFX) - Der Bundesverband freier Tankstellen hat die Einleitung eines Wettbewerbsverfahrens gegen die fünf großen Mineralölunternehmen BP /Aral, Esso, Jet, Shell und Total begrüßt. 'Wir freuen uns, dass dies nun in Gang kommt,' sagte Hauptgeschäftsführer Axel Graf Bülow am Mittwoch der Nachrichtenagentur dpa in Berlin. Die Sache laufe seit über einem Jahr, nun sei offensichtlich die Datenlage für das Kartellamt ausreichend.
Grund für das Verfahren ist, dass den freien Tankstellen in mehreren Fällen Otto- und Dieselkraftstoff zu Preisen verkauft worden sein soll, die über den Preisen liegen, die die marktbeherrschenden Mineralölkonzerne von ihren eigenen Endkunden an der Tankstelle gefordert haben. 'Die Beschwerden kommen regelmäßig' sagte Bülow. Er geht davon aus, dass der Streit letztlich vor Gericht landen könnte, beim Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf.
Schon im Jahr 2000 habe es ein ähnliches Verfahren gegeben, das erfolglos geblieben sei. Jetzt gebe es größere Erfolgsaussichten, da es eine gesetzliche Regelung für die Preis-Kosten-Schere gebe. Demnach ist es verboten, dass Mineralölkonzerne freien Tankstellen Kraftstoff zu teuren Preisen verkaufen als an eigenen Tankstellen.
Die Bundesländer aber auch die Fraktionen von Union und FDP fordern, dass die Bundesregierung Preisfesseln für die Konzerne prüfen soll, die freien Tankstellen sollen im Sinne von mehr Wettbewerb gestärkt werden. Eine Variante wäre das in Westaustralien praktizierte Modell, wo am Vortag von jeder Tankstelle an eine Behörde gemeldet werden muss, welchen Literpreis man am nächsten Tag verlangt. Dieser darf dann 24 Stunden lang nicht verändert werden.
Kartellamts-Präsident Andreas Mundt will prüfen, ob das westaustralische Modell nur für die fünf marktbeherrschenden Unternehmen gelten könnte. Die freien Tankstellen könnten dann jederzeit auf die Preise der großen Fünf reagieren, während diese jeweils am Vortag ihre Preise für den nächsten Tag mitteilen müssten.
Bülow betonte, dieser Vorschlag müsse von seinem Verband in Ruhe geprüft und bewertet werden, bevor er sich hierzu äußern könne. Die 1800 freien Tankstellen in Deutschland haben laut Bülow derzeit einen Marktanteil von rund 13 Prozent in Deutschland./ir/DP/fn
Grund für das Verfahren ist, dass den freien Tankstellen in mehreren Fällen Otto- und Dieselkraftstoff zu Preisen verkauft worden sein soll, die über den Preisen liegen, die die marktbeherrschenden Mineralölkonzerne von ihren eigenen Endkunden an der Tankstelle gefordert haben. 'Die Beschwerden kommen regelmäßig' sagte Bülow. Er geht davon aus, dass der Streit letztlich vor Gericht landen könnte, beim Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf.
Schon im Jahr 2000 habe es ein ähnliches Verfahren gegeben, das erfolglos geblieben sei. Jetzt gebe es größere Erfolgsaussichten, da es eine gesetzliche Regelung für die Preis-Kosten-Schere gebe. Demnach ist es verboten, dass Mineralölkonzerne freien Tankstellen Kraftstoff zu teuren Preisen verkaufen als an eigenen Tankstellen.
Die Bundesländer aber auch die Fraktionen von Union und FDP fordern, dass die Bundesregierung Preisfesseln für die Konzerne prüfen soll, die freien Tankstellen sollen im Sinne von mehr Wettbewerb gestärkt werden. Eine Variante wäre das in Westaustralien praktizierte Modell, wo am Vortag von jeder Tankstelle an eine Behörde gemeldet werden muss, welchen Literpreis man am nächsten Tag verlangt. Dieser darf dann 24 Stunden lang nicht verändert werden.
Kartellamts-Präsident Andreas Mundt will prüfen, ob das westaustralische Modell nur für die fünf marktbeherrschenden Unternehmen gelten könnte. Die freien Tankstellen könnten dann jederzeit auf die Preise der großen Fünf reagieren, während diese jeweils am Vortag ihre Preise für den nächsten Tag mitteilen müssten.
Bülow betonte, dieser Vorschlag müsse von seinem Verband in Ruhe geprüft und bewertet werden, bevor er sich hierzu äußern könne. Die 1800 freien Tankstellen in Deutschland haben laut Bülow derzeit einen Marktanteil von rund 13 Prozent in Deutschland./ir/DP/fn