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Gazprom: Wie geht es weiter?

Veröffentlicht am 05.12.2018, 16:35
Aktualisiert 05.12.2018, 16:40
© Reuters.  Gazprom: Wie geht es weiter?
GAZP
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Wird auch nach der Fertigstellung der deutsch-russischen Ostseepipeline Nord Stream 2 Gas durch die Ukraine geliefert? Geht es nach dem Pressesprecher des russischen Präsidenten, Dmitri Peskow, könnte das Nachbarland jedenfalls auch künftig als Transitland fungieren. Dies berichtete das Online-Portal „Sputniknews“ vor Kurzem.

Russland fordert Ukraine auf

„Er [Russlands Präsident Wladimir Putin, Anm.d.A.] sprach davon, dass es mit der Inbetriebnahme von Nord Stream 2 in der Tat nicht darum gehe, den Transit durch die Ukraine zu stoppen. Eigentlich wird dieser Transit weiter möglich sein, aber wieder hängt alles von der ukrainischen Seite ab“, so Peskow.

Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte zuvor die Notwendigkeit der Beibehaltung des Gastransits durch die Ukraine betont. Putin wiederum hatte angekündigt, die Lieferungen durch die Ukraine nur dann fortzusetzen, wenn diese wirtschaftlich rentabel seien. Auch der russische Energiegigant und Staatskonzern Gazprom (MCX:GAZP) zeigt sich bereit, den Transit durch das Nachbarland beizubehalten, insofern Kiew die wirtschaftliche Tragfähigkeit nachweise.

Nord Stream 2 und die Krise

Zur Einordnung: Die Ukraine wirft Russland und dem Pipeline-Betreiber Gazprom vor, Nord Stream 2 als rein politisches Projekt zu forcieren, um dem Land die wichtigen Transiteinnahmen vorzuenthalten. Unterstützung erhält die ehemalige Sowjetrepublik von den USA, die im europäischen Energiegeschäft mit ihrem Flüssiggas allerdings auch eigene Interessen verfolgen.

Der langjährige russisch-ukrainische Konflikt verschärfte sich zuletzt wegen der Blockade einer Meerenge, die allerdings von Russland mittlerweile wieder freigegeben wurde. Die Meerenge von Kertsch trennt die 2014 von Russland annektierte Halbinsel Krim im Westen vom russischen Kernterritorium im Osten. Die Seestraße ist der einzige Schiffszugang zum Asowschen Meer.

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Ein Beitrag von Marco Schnepf.

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