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Gema und Musikveranstalter einigen sich über neue Tarife

Veröffentlicht am 11.12.2013, 14:07
Aktualisiert 11.12.2013, 14:08
MÜNCHEN (dpa-AFX) - Nach langem Streit um die urheberrechtliche Vergütung von Musik in Diskos, Bars oder Kneipen gibt es nun eine Einigung. Die Gema und die Bundesvereinigung der Musikveranstalter unterzeichneten einen entsprechenden Vertrag, wie beide Seiten am Mittwoch mitteilten. Die neuen Tarife gelten vom 1. Januar 2014 an. Für Konzerte gilt seit 2010 ein eigenständiger Tarif.

Die neuen Vereinbarungen führten in der Regel zu moderaten, über mehrere Jahre verteilten Erhöhungen, teils aber auch zu deutlichen Entlastungen, teilte die Bundesvereinigung mit. Die Zahlungen an die Gema richten sich nach der Größe der Veranstaltungsfläche und dem Eintrittsgeld - je höher etwa der Eintritt, umso höher ist auch die urheberrechtliche Vergütung. Die Dauer der Veranstaltung wird entgegen einem früheren Entwurf aber nicht mehr einbezogen.

Die GEMA vertritt mehr 65 000 Musikautoren; die Bundesvereinigung der Musikveranstalter ist mit rund 150 000 Mitgliedern der größte Musiknutzerverband in Deutschland./sd/DP/stb

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