BERLIN (dpa-AFX) - Im Rechtsstreit zwischen einzelnen Presseverlagen in Deutschland und Google (O:GOOGL) um eine mögliche Vergütung von Online-Inhalten zeichnet sich ein Etappensieg für den Internetkonzern ab. Der Vorsitzende Richter der Kartellkammer des Landgerichts Berlin sagte zum Auftakt der Verhandlung am Freitag, die Kammer neige dazu, die Klage der Verlage abzuweisen. Zwar habe Google mit seinen Diensten eine dominante Stellung im Suchmaschinenmarkt. Allerdings sehe er keine Diskriminierung der Kläger. Ob die Kartellkammer am Freitag noch ein Urteil fällen wird, stand bis zum Mittag noch nicht fest.
In dem Verfahren werfen elf Verlagsgruppen Google den Missbrauch seiner Marktmacht vor. Es geht um die Frage, ob der Konzern bei den Presseverlegern die kostenfreie Nutzung von Inhalten auf Google News und dem Suchangebot von Google erzwungen hat. Zu den Klägern gehören die Verlage Axel Springer (DE:SPRGn), Madsack und Dumont. In seinem Eröffnungsstatement folgte der Richter weitgehend der Argumentation von Google. Das Unternehmen behandle alle Verlage gleich, in dem es den Ankauf von Inhalten generell ablehne. Die Darstellung sogenannter Snippets, also von Textauszügen und kleine Vorschaubildern, bei Google schaffe eine "Win-win-Situation", von der beide Seiten profitieren würden. Er forderte die Parteien auf, sich gütlich zu einigen und etwa die Länge der Snippets auf sieben Worte zu begrenzen. Dies wurde allerdings von Google abgelehnt.