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Gericht lehnt Schadenersatz für VW-Kunden wegen Dieselgate ab

Veröffentlicht am 31.08.2017, 15:55
© Reuters. A motor mechanic measures exhaust emissions in a diesel-engined car in Eichenau
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Frankfurt (Reuters) - Käufer von manipulierten VW-Dieselautos haben nach einem Urteil des Landgerichts Braunschweig keinen Anspruch auf die Rückerstattung des Kaufpreises.

© Reuters. A motor mechanic measures exhaust emissions in a diesel-engined car in Eichenau

Das Gericht wies am Donnerstag eine Musterklage des Rechtedienstleisters MyRight auf Schadenersatz ab. Zwar sei die von Volkswagen (DE:VOWG) verwendete Software zur Abgasregulierung unzulässig. Daraus resultiere aber kein Einspruch auf Schadenersatz, die Zulassung der Fahrzeuge habe weiter Bestand, begründete das Gericht sein Urteil. MyRight-Anwalt Christopher Rother kündigte Berufung an: "Wir werden den Instanzenweg gegen dieses Urteil ausschöpfen."

Das Gericht lehnt auch den Antrag MyRights ab, den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorabentscheidung vorzulegen. Damit muss der Kläger den Weg über eine Berufung beim Oberlandesgericht und gegebenenfalls eine Revision beim Bundesgerichtshof gehen, bevor das EuGH zum Zuge kommen kann. Eine Entschädigung von Betroffenen des Dieselskandals verzögere sich damit weiter, erklärte MyRight-Gründer Jan-Eike Andresen. Er nannte die Entscheidung des Landgerichts "grotesk" Den Schaden hätten die Verbraucher. "Die Menschen in Deutschland verstehen solche Urteile nicht."

MyRight vertritt nach eigenen Angaben mehr als 100.000 VW-Kunden und argumentiert, dass die Betriebserlaubnis für einen VW durch den Einbau einer verbotenen Abschalteinrichtung erloschen sei. Im Namen der Käufer fordert der Dienstleister die Rücknahme des Fahrzeuges und die volle Erstattung des Kaufpreises. Die Wolfsburger hatten die Manipulation der Abgase von weltweit elf Millionen Dieselautos zugegeben. In den USA hat der Konzern Milliarden an Entschädigung an die Kunden gezahlt. In Europa lehnt er das aber ab, weil es sich nach Ansicht von VW nach europäischem Recht nicht um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt.

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