🚀 ProPicks KI erreicht +34,9 % Rendite!Mehr erfahren

Gericht lehnt zwölf Zeugen der Anklage im Fitschen-Prozess ab

Veröffentlicht am 22.12.2015, 14:44
© Reuters.  Gericht lehnt zwölf Zeugen der Anklage im Fitschen-Prozess ab
DBKGn
-
NWSA
-
TFCFA
-

München, 22. Dez (Reuters) - Im Prozess gegen Deutsche-Bank DBKGn.DE -Co-Chef Jürgen Fitschen und frühere Topmanager des Instituts hat das Landgericht München der Staatsanwaltschaft einen weiteren Dämpfer versetzt. Der Vorsitzende Richter Peter Noll bezeichnete am Dienstag zwölf Zeugen der Anklage als überflüssig, darunter den US-Medienmogul Rupert Murdoch FOXA.O NWSA.O und mehrere Banker. Eine Vernehmung sei "zur Erforschung der Wahrheit nicht erforderlich" oder "für die Entscheidung ohne Bedeutung", verlas der Richter aus seiner zehnseitigen Begründung. Zugleich machte er noch einmal deutlich, dass er hohe Hürden für eine Verurteilung der Manager wegen versuchten Prozessbetrugs sieht.

Fitschen, seine Vorgänger Josef Ackermann und Rolf Breuer sowie zwei weitere Ex-Vorstände von Deutschlands größter Bank stehen seit April vor Gericht. Die Anklage wirft ihnen Täuschungsversuche in einem Schadenersatzprozess vor, den der Unternehmer Leo Kirch KRCH.UL gegen das Institut führte. Kirch und seine Erben machten die Bank für die Pleite seines Medienimperiums im Jahr 2002 verantwortlich, nachdem Breuer in einem Interview Zweifel über Kirchs Kreditwürdigkeit geäußert hatte. Der Schadenersatzstreit vor dem Oberlandesgericht endete nach Kirchs Tod mit einem 925 Millionen Euro schweren Vergleich.

Die Staatsanwaltschaft folgt mit ihrer Anklage der Einschätzung, die das Oberlandesgericht seinerzeit geäußert hatte: Demnach sollen die Banker damals falsch über ihre Beratungsgespräche zum Kirch-Konzern berichtet haben. Strafrichter Noll erklärte nun, dass die Einschätzung des Zivilgerichts für ihn nicht in Stein gemeißelt ist. "Bei den genannten Ereignissen handelt es sich nicht um unmittelbar anspruchsbegründende Tatsachen, sondern um Indizien", sagte Noll. Das Oberlandesgericht habe daraus lediglich Schlussfolgerungen gezogen, als es 2012 einen Schadenersatzanspruch bejahte.

Noll hatte bereits früher Zweifel an der Stichhaltigkeit der Anklagevorwürfe durchblicken lassen. ID:nL5N11L2ZV Das Gericht will den Strafprozess bis Mitte Februar beenden. ID:nL8N13P3XP

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.