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Gericht verbietet Ergo Werbung mit 'Kundenanwalt'

Veröffentlicht am 01.08.2013, 15:53
Aktualisiert 01.08.2013, 15:56
DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Die Ergo-Versicherungsgruppe darf einem Gerichtsurteil zufolge nicht mehr mit einem 'Kundenanwalt' werben. Das Düsseldorfer Landgericht habe es ihr untersagt, die Bezeichnung 'Kundenanwalt' zu verwenden, bestätigte ein Gerichtssprecher am Donnerstag (Az.: 34 O 8/13). Die Rechtsanwaltskammer Berlin war mit einer Klage gegen Ergo vorgegangen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

'Die Kunden gewinnen durch diese Werbung den falschen Eindruck, der 'Kundenanwalt' vertrete wie ein Rechtsanwalt alleine ihre Interessen, obwohl er in die Hierarchie der Ergo-Versicherung eingebunden ist', teilte Marcus Mollnau, Präsident der Rechtsanwaltskammer Berlin, mit. Ein Ergo-Sprecher sagte, man werde gegen die Entscheidung in Berufung gehen. Der Ergo-Kundenanwalt sei zwar kein Rechtsanwalt, vertrete aber als Instanz im Unternehmen die Interessen der Kunden./fc/DP/edh

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