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GESAMT-ROUNDUP: Künftige Berliner Koalition will Topgehälter beschneiden

Veröffentlicht am 24.11.2013, 16:34
BERLIN/BERN (dpa-AFX) - Die künftigen Koalitionspartner in Berlin haben sich auf strengere gesetzliche Regeln für Managergehälter geeinigt. Demnach soll der Aufsichtsrat jedes börsennotierten Unternehmens künftig prozentual festlegen, um wieviel höher der Verdienst jedes Vorstandsmitglieds gegenüber dem durchschnittlichen Arbeitnehmereinkommen der Firma maximal sein darf. Darauf hätten sich Union und SPD in den Koalitionsverhandlungen geeinigt, berichtete die 'Bild am Sonntag'.

SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann sagte dem Blatt: 'Wo der freie Markt versagt, muss der Staat versuchen, für Gerechtigkeit zu sorgen. (...) Es ist gut, dass wir im Entwurf des Koalitionsvertrages erstmals eine Grenze für Managergehälter eingezogen haben.'

IN DER SCHWEIZ STIMMTEN ZWEI DRITTEL GEGEN EINE BESCHRÄNKUNG

Derweil werden Managergehälter in der Schweiz weiterhin massiv über den Löhnen und Gehältern der Arbeitnehmer liegen dürfen. Ein Vorstoß, die Topgehälter auf das Zwölffache eines einfachen Arbeiterlohns zu begrenzen, fiel am Sonntag in einer Volksabstimmung durch. Rund zwei Drittel sprachen sich gegen die sogenannte 1:12-Initiative der Jungsozialisten aus.

Juso-Präsident David Roth zeigte sich 'enttäuscht von diesem Resultat'. Der sozialdemokratische Abgeordnete Cédric Wermuth sagte. 'Wir prüfen zurzeit, wie wir künftig gegen die Lohnexzesse vorgehen werden.' Man rechne nicht damit, dass die Abstimmung eine Signalwirkung auf den 2014 anstehenden Volksentscheid über einen landesweiten Mindestlohn haben werde.

AKTIONÄRSVERTRETER SIND GEGEN GESETZLICHE VORGABEN

Die Gegner der 1:12-Initiative werten die Niederlage als wichtigen Entscheid für den Wirtschaftsstandort Schweiz. Das Volk wolle nicht, dass der Staat bei den Löhnen mitrede, sagte der Präsident des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes, Valentin Vogt, im Fernsehen. Die Wirtschaftsverbände hatten erklärt, im Falle einer Annahme der Initiative könnten sich große Konzerne aus der Schweiz zurückziehen, was zu erheblichen Arbeitsplatzverlusten führen würde.

In Deutschland lehnen die Wirtschaft und Aktionärsvertreter gesetzliche Vorgaben ab. Kritik kommt auch aus der CDU. 'Das ist ein Eingriff in die Eigentumsrechte von Unternehmen. Vorstandsgehälter festzulegen, ist Sache der Aktionäre und nicht des Staates', sagte der Wirtschaftspolitiker Michael Fuchs dem 'Tagesspiegel' (Montag).

LAUT GFK-UMFRAGE WOLLEN DEUTSCHE EINE GEHÄLTER-GRENZE

Fast drei Viertel der Deutschen spricht sich dafür aus, Topmanagern die Gehälter zu beschneiden. Das zeigt eine repräsentative Umfrage des Marktforschungsinstituts GfK für die 'Welt am Sonntag'. Anlass ist die sogenannte '1:12-Initiative' in der Schweiz, die dort allerdings in einem Volksentscheid durchfiel. Damit wollten die Initiatoren erreichen, dass Managervergütungen auf das maximal Zwölffache des jeweils tiefsten Lohns im selben Unternehmen begrenzt werden. Auf die Frage, ob sie für eine solche Regelung seien, antworteten 73,3 Prozent der Befragten zustimmend.

Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer sagte der 'Bild am Sonntag' , die Vorgaben der Kommission 'Corporate Governance Kodex' enthielten bereits umfassende Transparenzregeln. 'Das ist Symbolpolitik und eine billige Einigung', sagte der Sprecher der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), Jürgen Kurz, dem 'Tagesspiegel' (Montag). Eine Deckelung der Vorstandsvergütung durch den Aufsichtsrat, die sich an dem Durchschnittsverdienst im Unternehmen orientiert, sei bereits im 'Corporate Governance Kodex' verankert: 'Man sollte den Unternehmen Zeit geben, diese Empfehlung umzusetzen.'

BISHER LIEGT DIE ENTSCHEIDUNG BEIM AUFSICHTSRAT

Die von der Bundesregierung 2001 initiierte Kommission gibt börsennotierten Unternehmen Empfehlungen für gute Unternehmensregeln und -aufsicht ('Corporate Governance'). Zur Vermeidung von Auswüchsen bei Vorstandsvergütungen setzt das Gremium bei den Kodexempfehlungen vor allem auf mehr Transparenz. Die Vorgaben sind als Instrument der Selbstregulierung gedacht und rechtlich nicht bindend.

Die Kommission für freiwillige Regeln hat Standards vorgelegt, rät von einer weitergehenden, gesetzlichen Regulierung von Vorstandsvergütungen aber ab. Zu Vergütungsregeln heißt es im Kodex: 'Hierbei soll der Aufsichtsrat das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt auch in der zeitlichen Entwicklung berücksichtigen.' Der Aufsichtsrat lege für den Vergleich fest, wie der obere Führungskreis und die relevante Belegschaft abzugrenzen seien./sl/bur/DP/fn

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