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JC-Flowers-Fonds scheitern mit Klage gegen HSH-Rettung 2009

Veröffentlicht am 12.11.2015, 11:03
Aktualisiert 12.11.2015, 11:10
© Reuters.  JC-Flowers-Fonds scheitern mit Klage gegen HSH-Rettung 2009

Frankfurt, 12. Nov (Reuters) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat eine Klage von Minderheitsaktionären der HSH Nordbank HSH.UL im Zusammenhang mit der staatlichen Rettung des Instituts in der Finanzkrise abgewiesen. Vom US-Finanzinvestor JC Flowers beratene Fonds hatten gegen die EU-Kommission geklagt, die die Stützungsmaßnahmen 2011 unter bestimmten Auflagen genehmigt hatte. Im Zuge der Rettung sank der Anteil der Flowers-Fonds an der Landesbank von rund 26 auf neun Prozent.

Der EuGH erklärte einen Teil der Klagen für unzulässig und wies die übrigen Vorwürfe zurück. Die Minderheitsaktionäre müssten die Verwässerung ihrer Beteiligung hinnehmen, erklärte das Gericht. So sei sichergestellt worden, dass sie nicht ungerechtfertig von der Staatshilfe profitierten. Von JC Flowers war zunächst keine Stellungsnahme zu erhalten. Die in Hamburg und Kiel ansässige Landesbank wollte sich nicht äußern.

Bei dem Urteil geht es um die Rettung der HSH 2009. Ihre Mehrheitseigner, die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein, hatten damals rund drei Milliarden Euro in die Bank gepumpt und einen zehn Milliarden Euro schweren Garantieschirm aufgespannt. Auf die Zahlen der HSH Nordbank und die kürzlich getroffene Grundsatzvereinbarung mit der EU-Kommission über die Zukunft des Geldhauses hat das Urteil keine Auswirkungen. Die EU hat die Eigentümer der Bank Mitte Oktober aufgefordert, bis 2018 einen Käufer für die HSH zu finden oder das unter der Schiffskrise leidende Institut abzuwickeln. ID:nL8N12J3PS

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