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Kartellamt greift nicht in Streit von Verleger und Google ein

Veröffentlicht am 09.09.2015, 12:24
Aktualisiert 09.09.2015, 12:27
© Reuters.  Kartellamt greift nicht in Streit von Verleger und Google ein
GOOGL
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Düsseldorf, 09. Sep (Reuters) - Das Bundeskartellamt mischt sich nicht in den Streit zwischen Google GOOGL.O und deutschen Verlagen um die Veröffentlichung von Pressetexten ein. Das Kartellamt werde kein Verfahren einleiten, teilten die Wettbewerbshüter am Mittwoch in Bonn mit. "Im Kern dieser Debatte steht eigentlich nicht das Kartellrecht, sondern die Frage der Reichweite des Leistungsschutzrechts", erklärte Behördenchef Andreas Mundt. Darüber aber müssten Gerichte entscheiden. Google und VG Media, die die deutschen Verlage vertritt, waren zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

Das Leistungsschutzrecht sieht vor, dass Suchmaschinenbetreiber wie Google Verlegern Geld zahlen müssen, wenn sie verlegerische Inhalte verwenden, die über "einzelne Worte oder kleine Textausschnitte" hinausgehen. Die Verlage werfen dem US-Konzern vor, seine Marktmacht von 93 Prozent bei Suchmaschinenanfragen in Deutschland zu missbrauchen. Die VG Media hatte das Bundeskartellamt aufgefordert, Googles Verhalten unter die Lupe zu nehmen.

Das Kartellamt stehe im Falle Google auch in engem Kontakt mit der EU-Kommission, betonte Mundt. Es gebe aber keine Überschneidung zwischen dem von seiner Behörde untersuchten Fall und dem laufenden Google-Verfahren der EU-Kommission. Die Brüsseler Wettbewerbshüter werfen dem US-Internetriesen einen Missbrauch seiner Marktmacht vor und drohen mit einer Milliardenstrafe. Die von der EU-Kommission eingeschlagene Richtung könne er "nur unterstützen", unterstrich Mundt.

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